Bedarfsplanung

Beiträge zum Thema Bedarfsplanung

Ratgeber
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Informationen des Kreisjugendamtes Germersheim
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung für das Kita-Jahr 2024/2025

Landkreis Germersheim. Das Kreisjugendamt der Kreisverwaltung Germersheim ist für die Kita-Bedarfsplanung für alle Kindertagesstätten (Kitas) im Kreisgebiet zuständig. Zum grundsätzlichen Start in dieses Bedarfsplanungsverfahren melden Eltern ihre Kinder in der von ihnen gewünschten Kita am Wohnort bei der jeweiligen Kita-Leitung an. Dort werden die Betreuungsbedarfe und evtl. später notwendige Bedarfsänderungen mitgeteilt. Die Kita-Leitungen bringen diese Neuanmeldungen, Bedarfsänderungen oder...

Lokales
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Kreiselternausschuss GER
Online-Umfrage zur Bedarfsplanung im Landkreis

Landkreis Germersheim: Das pädagogische Fachpersonal in den Kindertageseinrichtungen (Kitas) bemisst sich direkt an den geplanten Betreuungszeiten. Für eine gute Bedarfsplanung ist es daher unumgänglich, dass Eltern ihren individuellen Betreuungsbedarf hinsichtlich der Dauer und Lage am Tag sowie pädagogischer Schwerpunkte angeben können. Die bundesrechtliche Grundlage dafür besteht bereits seit 2013 gemäß dem SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch). Danach haben alle Kinder unter 14 Jahren das...

Lokales

Eigeninitiative bei Ermittlung des U2-Bedarfs
Elternvertreter begrüßen familienfreundliche Planung in Wörth am Rhein

Stetige Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Vereinbarkeit von Beruf und Familie Seit über zehn Jahren geben der Bund und das Land Rheinland-Pfalz rechtliche Rahmenbedingungen für die Kindertagesbetreuung vor, die eine Anpassung an ein zeitgemäßes Lebensmodell für junge Familien fördern. „Seit dem 1. August 2013 besteht bundesweit ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege ab dem ersten Geburtstag“, erklärt Julia Stock,...

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