Bedarfsplanung

Beiträge zum Thema Bedarfsplanung

Ratgeber
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Informationen des Kreisjugendamtes Germersheim
Kindertagesstätten-Bedarfsplanung für das Kita-Jahr 2024/2025

Landkreis Germersheim. Das Kreisjugendamt der Kreisverwaltung Germersheim ist für die Kita-Bedarfsplanung für alle Kindertagesstätten (Kitas) im Kreisgebiet zuständig. Zum grundsätzlichen Start in dieses Bedarfsplanungsverfahren melden Eltern ihre Kinder in der von ihnen gewünschten Kita am Wohnort bei der jeweiligen Kita-Leitung an. Dort werden die Betreuungsbedarfe und evtl. später notwendige Bedarfsänderungen mitgeteilt. Die Kita-Leitungen bringen diese Neuanmeldungen, Bedarfsänderungen oder...

Lokales
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Bedarfsplanung nach dem Prinzip Hoffnung
Wer entscheidet, was Familien brauchen?

Bedarfsplanung nach dem Prinzip Hoffnung: Wer entscheidet, was Familien brauchen? Kinder unter 14 Jahren haben das Recht auf Förderung in einer Tageseinrichtung nach ihrem individuellen Bedarf. Ab 2026 stehen Grundschülern sogar bedarfsunabhängig mindestens acht Stunden täglich an allen fünf Werktagen zu. Der Rechtsanspruch richtet sich gegen das Kreisjugendamt, welches die Bedarfe der Familien rechtzeitig und vor allem bedarfsgerecht erfüllen soll. „Mit den Familien statt für die Familien“...

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