Baden-Württemberg: 14 Tage Absonderung
Neue Quarantäner-Regeln

Die Quarantäne-Regeln in Baden-Württemberg wurden angepasst | Foto: Pixabay
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Baden-Württemberg. Das baden-württembergische Gesundheitsministerium hat gestern die Corona-Verordnung Absonderung aktualisiert. Damit ändern sich ab heute die Quarantäne-Regeln in Baden-Württemberg, teilt das Ministerium mit. 

Wichtige Änderungen der Quarantäne-Regeln im Überblick:

• Für positiv getestete Personen wird die Absonderungsdauer einheitlich auf zehn Tage festgelegt. Als Startdatum der Berechnung wird nun einheitlich das Datum des Erstnachweises verwendet. Der meist zeitlich davorliegende Symptombeginn entfällt als Startzeitpunkt, da in den Wintermonaten gehäuft Symptome auch aufgrund anderer Atemwegserkrankungen auftreten.
• Kontaktpersonen müssen von nun an einheitlich 14 Tage in Absonderung.
• Freitesten können sich Personen, die sich in Absonderung befinden, künftig erst ab dem siebten Tag. Allerdings reicht dafür dann ein Schnelltest aus. Positiv getestete Personen können sich weiterhin nur freitesten, wenn sie geimpft sind.
• Die besorgniserregende Virusvariante Omikron führt dazu, dass Freitestmöglichkeiten nicht wahrgenommen werden können, wenn jemand mit Omikron infiziert ist. Die Absonderungsdauer kann in diesen Fällen nicht verkürzt werden.
• Keine Änderungen ergeben sich für die Schulen und Kitas. Denn schon heute ist es so, dass die Fünf-Tages-Testung an Schulen oder die Wiedereintritts-Testung bei den Kitas nicht möglich ist, wenn beim Primärfall von einer besorgniserregenden Virusvariante auszugehen ist. Tritt also Omikron in Schulen oder Kitas auf, gelten für Schülerinnen und Schüler und Kita-Kinder die regulären Absonderungs-Regeln für Kontaktpersonen. rk/ps

Autor:

Roland Kohls aus Ludwigshafen

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