Ein BAföG, von dem man wohnen, leben und lernen kann

Unter anderem wird der Wohnzuschlag für BAföG-Geförderte, die nicht bei den Eltern wohnen, angehoben.  | Foto: lil_foot_/Pixabay
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Studium. „Rechtzeitig zum Wintersemester 2019/20 haben wir die Leistungen des BAföG deutlich verbessern können! Davon werden zukünftig mehr Geförderte profitieren. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Chancengleichheit im Bildungswesen, den wir in der Koalition durchsetzen konnten“, so die SPD-Bundestagsabgeordnete Doris Barnett zur 26. BAföG-Novelle, die am 1. August in Kraft getreten ist. „Egal, ob Ausbildung oder Studium: Jungen Menschen müssen alle Wege offen stehen“, ergänzt Doris Barnett.

In den letzten Jahren sind immer weniger Schülerinnen, Schüler und Studierende durch das BAföG gefördert worden. Doris Barnett, MdB dazu: „Selbst leicht gestiegene Einkommen der Eltern haben dazu geführt, dass junge Menschen keinen Förderanspruch mehr hatten. Obwohl natürlich gleichzeitig die Lebenshaltungskosten deutlich gestiegen sind. Das komplizierte Antragsverfahren und die Angst vor späteren Schulden haben die jungen Menschen davon abgehalten, BAföG zu beantragen. Außerdem sind die Wohnkosten gerade in Hochschulstädten dramatisch gestiegen, nicht zuletzt, weil auch zu wenige Wohnungen auf dem Markt sind. Und immer mehr Studierende erziehen Kinder. Deswegen haben wir das BAföG umfassend verbessert.“

Jeweils zu Beginn des Schuljahres beziehungsweise des Wintersemesters werden die Bedarfssätze erhöht. Der Wohnzuschlag für BAföG-Geförderte, die nicht bei den Eltern wohnen, wird um 30 Prozent angehoben: von derzeit 250 Euro auf 325 Euro. Auch der BAföG-Zuschlag zur Krankenversicherung berücksichtigt künftig die seit der letzten Anpassung gestiegenen Kosten. Außerdem können BAföG-Berechtigte, die Kinder erziehen oder nahe Angehörige pflegen, sich über bessere Leistungen freuen. Um Verschuldensängsten entgegenzuwirken, gibt es nun einen Schuldenschnitt nach 20 Jahren, wenn der Kreditanteil nicht zurückgezahlt werden konnte. Insgesamt steigt der Förderhöchstsatz beim BAföG so von 735 Euro auf 861 Euro monatlich.

„Ein Studium darf nicht am Geld scheitern. Deshalb sorgen wir dafür, dass mehr junge Menschen Anträge stellen können und wieder mehr Menschen BAföG erhalten“, erklärt die Ludwigshafener Bundestagsabgeordnete Doris Barnett. Die Einkommensfreibeträge steigen in drei Stufen. Der Freibetrag für das eigene Vermögen von Auszubildenden steigt ebenfalls.

Die Abgeordnete Doris Barnett empfiehlt daher: „Das BAföG ist wieder eine echte Alternative zum Nebenjob und ermöglicht es den Geförderten, sich voll auf ihre Ausbildung zu konzentrieren. Ich möchte es den Schülern und Studierenden deshalb ans Herz legen, den BAföG-Antrag zu stellen.“ ps

Autor:

Laura Seezer aus Mannheim

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