Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz
Lockdown verlängert und weitere Maßnahmen beschlossen

Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz | Foto: Staatskanzlei RLP/Elisa Biscotti
  • Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz
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Corona Rheinland-Pfalz. Der Lockdown wird verlängert, die Maskenpflicht konkretisiert, Homeoffice muss ermöglicht werden und Ausgangssperren wie Bewegungsbeschränkungen sind möglich. Das ist das Ergebnis der heutigen Bund-Länder-Gespräche. Aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen und der Sorge um die neuen Mutationen des Coronavirus besprachen Bundeskanzlerin Angela Merkel gemeinsam mit den Regierungschefs der Länder das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie.

Angela Merkel informierte im Anschluss über die bundesweiten Maßnahmen. Ministerpräsidentin Malu Dreyer informiert am Mittwoch über das konkrete Vorgehen in Rheinland-Pfalz. Die folgenden Maßnahmen gelten ab nächster Woche:

Lockdown verlängert 

Bund und Länder haben entschieden, den Lockdown und die bisherigen Maßnahmen bis 14. Februar zu verlängern. Gastronomie, Handel und Dienstleister bleiben weiterhin geschlossen. Private Zusammenkünfte sind weiterhin auf einen Haushalt plus eine weitere Person beschränkt.

Medizinische Masken werden Pflicht

In Bus und Bahn und beim Einkaufen muss künftig eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Dazu zählen die sogenannten OP-Masken oder höhere Standards wie FFP2. Alltagsmasken reichen demnach nicht aus. 

Homeoffice muss ermöglicht werden

Malu Dreyer betonte, dass momentan 25 Prozent weniger Menschen im Homeoffice arbeiten als im ersten Lockdown. Um die Kontakte sowohl auf der Arbeit, aber auch auf den Arbeitswegen weiter zu reduzieren, müssen Arbeitgebern ihren Mitarbeitern das Arbeiten von zuhause (Homeoffice) ermöglichen, sofern die Tätigkeit dies zulässt. Eine Verordnung des Ministeriums für Arbeit und Soziales werde dies, befristet bis 15. März, festlegen.

"Wo Arbeiten in Präsenz weiter erforderlich ist, muss für Arbeitsbereiche auf engem Raum weiterhin die Belegung von Räumen reduziert werden. Ohne ausreichende Abstände muss der Arbeitgeber medizinische Masken zur Verfügung stellen. Zur weiteren Reduzierung der Fahrgastzahlen im ÖPNV zuklassischen Berufsverkehrszeiten werden die Unternehmen aufgefordert, flexible Arbeitszeiten wo immer möglich einzusetzen, so dass das Fahrgastaufkommen zu Arbeitsbeginn und -ende möglichst stark entzerrt wird“, erklärt Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Schulen und Kitas bleiben zu

Die Präsenzpflicht an Schulen wird bis 14. Februar ausgesetzt. Kindertagesstätten sollen Kinder betreuen, die nicht zuhause betreut werden können. Für Schüler soll bis zum 14. Februar Distanzunterricht angeboten werden. Die Klassenstufen 1 bis 4 starten voraussichtlich am 1. Februar in den Wechselunterricht, allerdings ohne Präsenzpflicht. Eltern sollen selbst entscheiden dürfen, ob sie ihre Kinder in die Schule schicken. Schüler in Abschlussklassen sollen zur Vorbereitung auf ihre Prüfungen die Schule unter strengen Hygienevorschriften besuchen dürfen. Der genaue Fahrplan für die Schulen in Rheinland-Pfalz wurde am 20. Januar vorgestellt. 

Ausgangssperren und Bewegungsbeschränkung

In Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 50 können weitere Maßnahmen ergriffen werden. Ausgangs- und Bewegungsbeschränkungen wären damit auch unter einer Inzidenz von 200 möglich. Das werde individuell je nach lokalem Infektionsgeschehen entschieden. 

Corona-Mutationen sollen besser überwacht werden

Die Bundesregierung werde dafür sorgen, durch vermehrte Sequenzierung einen Überblick über die Verbreitung von Mutationen in Deutschland zu erhalten. Der Bund rechnet Anfang Februar mit ersten Ergebnissen.

Wirtschaftshilfen schneller auszahlen

„Die Verlängerung des Lockdowns trifft Wirtschaft, Gastronomie sowie den Kultur- und Veranstaltungsbetrieb hart“, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Daher sei wichtig, dass der Bund zugesagt habe, die Zugangsvoraussetzungen insgesamt zu vereinfachen und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbständige deutlich anzuheben. Da viele Unternehmen angesichts der Dauer der Pandemie an die geltenden beihilferechtlichen Obergrenzen stoßen, setze sich die Bundesregierung bei der Europäischen Kommission mit Nachdruck für die Anhebung der beihilferechtlichen Höchstsätze ein. Der Bund werde die Abschlagszahlungen anheben und direkt vornehmen. Die Länder werden die regulärenAuszahlungen bewerkstelligen. Nachdem der Bund die Voraussetzungen geschaffen hat, werden Bund und Länder die Auszahlungen so schnell wie möglich realisieren.

Alten- und Pflegeheime

„Menschen, die in Alten- und Pflegeheimen leben, sind besonders schutzbedürftig. In Rheinland-Pfalz haben wir bereits eine Testpflicht für Mitarbeiter und Besucher in den Alten- und Pflegeeinrichtungen. Besucher müssen zudem FFP2-Masken tragen. Das werden wir jetzt auch auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausweiten. Im ganzen Bundesgebiet sollen jetzt zunächst die Bundeswehr und im zweiten Schritt Hilfsorganisationen bei den Testungen unterstützen. In Rheinland-Pfalz praktizieren wir das bereits“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Ebenso seien Einrichtungen für Behinderte besonders schutzbedürftige Ort mit erhöhtem Infektionsgeschehen. Es sei wichtig, dass auch dort ausreichend Testungen vorgenommen werden.

Ursprungsmeldung von Montag, 18. Januar
In einem Pressestatement informierte die Ministerpräsidentin am Montag über die Position der SPD. Die SPD-Länderchefs wollen bei den Bund-Länder-Beratungen eine Verlängerung des Lockdowns bis 14. Februar vorschlagen. Die Infektionszahlen seien zwar gesunken, die Zahlen seien aber noch nicht niedrig genug. 

Dreyer fordert mehr Homeoffice

Dreyer hat sich für mehr Homeoffice ausgesprochen. Zu viele Menschen würden momentan in die Büros gehen. Da Appelle bisher nicht das gewünschte Ergebnis erzielten, soll die Pflicht in einer Verordnung festgehalten werden. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sei dafür bereit. Betriebe, die kein Homeoffice anbieten können, müssen dies begründen. 
Wichtig sei für Malu Dreyer, dass die Anbieter des Öffentlichen Personennahverkehrs ihre Fahrten nicht wegen geringerer Fahrgastzahlen reduzieren. Dadurch kämen sich Menschen wieder näher.  

FFP2-Maskenpflicht

Das Thema über eine mögliche FFP2-Maskenpflicht ist umstritten. Malu Dreyer steht dem Thema zweifelnd gegenüber. FFP2-Masken müssten sehr genau angelegt werden, um vollständig wirksam zu sein. Dazu sind sie einmal verwendbar und teurer als Alltagsmasken oder die klassischen OP-Masken. Ihre Experten raten, dass medizinische Masken - dazu zähle auch die OP-Maske -grundsätzlich besser seien als Alltagsmasken. Daher könne sie sich den Kompromiss vorstellen, eine Pflicht für medizinische Masken einzuführen.

Autor:

Laura Braunbach aus Neustadt/Weinstraße

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