Immer mehr „Blinkmuffel“ riskieren Unfälle und Geldbußen
Vergesslich, zu faul – oder doch zu „blöd“?

Rechtzeitiges Blinken erleichtert auch am Kreisel den Verkehrsfluss | Foto: ADAC
  • Rechtzeitiges Blinken erleichtert auch am Kreisel den Verkehrsfluss
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Man kennt das: Der Wagen vor einem bremst plötzlich heftig, steht und biegt dann gemütlich ab! Mit Mühe hat man einen Auffahrunfall verhindert, denn der Fahrer vorne setzte keinen Blinker, der einen geplanten Fahrtrichtungswechsel entsprechend ankündigte.
Provokant gefragt: Ist es Faulheit oder vielleicht doch Blödheit? „Nur zwei Drittel aller Autofahrer setzen den Blinker“, erklärt der ADAC: „Dabei ist richtiges Blinken wichtig, damit andere Verkehrsteilnehmer frühzeitig reagieren und Verkehrsabläufe besser einschätzen können.“ Übrigens nicht nur Autofahrer, sondern auch Motorradfahrer oder Radler … Nach Angaben des ADAC könnten mit dem Blinken gerade im Stadtverkehr kleine, aber häufig vorkommende Unfälle vermieden werden.Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig ankündigen. Die Blinkpflicht gilt übrigens auch bei abknickenden Vorfahrtsstraßen und auf Fahrbahnen mit Richtungspfeilen. Bei Links- und Rechtsabbiegerspuren muss der Blinker bereits vor dem Einordnen bis zum tatsächlichen Abbiegen eingeschaltet sein – und nicht erst „als Überraschung“ im letzten Moment.
„Wer vor dem Abbiegen an einer roten Ampel wartet, sollte bereits währenddessen blinken und nicht erst beim Anfahren“, so der ADAC: Auch beim Verlassen eines Kreisverkehrs (mit Schildern „Vorfahrt gewähren“ und „Kreisverkehr“) „sind Autofahrer verpflichtet, zu blinken – rechtzeitig!“ Vorteil dabei auch: So können andere Autofahrer zügiger in den Kreisverkehr einfahren, wodurch der Verkehrsfluss verbessert wird. Sind vor dem Kreisverkehr keine Verkehrsschilder angebracht, gilt rechts vor links.
Ob Spurwechsel, Einfahren und Verlassen der Autobahn, Überholen von anderen Verkehrsteilnehmern, vorbei an haltenden Fahrzeugen oder einem anderen Hindernis auf der Fahrbahn fahren: Verkehrsteilnehmer müssen dies rechtzeitig genug ankündigen!
Wer das nicht berücksichtigt, riskiert schwere Unfälle – und sollte vielleicht nochmals ein paar Stunden in einer Fahrschule nehmen. Klare Ansage der Experten: Der Blinker im Fahrzeug ist kein schmückendes Beiwerk, sondern erfüllt in der Tat auch eine nützliche Funktion – auch wenn das viele Autofahrer nicht glauben wollen! Doch die Verkehrsteilnehmer dahinter werden es zu schätzen wissen. ht

Infos: Bei Blinkverstößen droht übrigens ein Verwarnungsgeld von zehn Euro. Fahrlehrer in der Region informieren gerne.

Autor:

Jo Wagner

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