Westpfalz-Klinikum setzt erste Lockerungen um
Besuchsverbot für nahestehende Angehörige aufgehoben

Das Westpfalz-Klinikum hat das Besuchsverbot für nahestehende Angehörige aufgehoben | Foto: Westpfalz-Klinikum
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Kaiserslautern. Nach mehreren Monaten des Besuchsverbots gibt es im Westpfalz-Klinikum ab Montag, 14. Juni 2021, erste Lockerungen. Patienten an den vier Standorten Kaiserslautern, Kusel, Kirchheimbolanden und Rockenhausen dürfen ab sofort wieder Besuch von nahestehenden Angehörigen und Personen wie Eltern, Ehe- oder Lebenspartnern und Verlobten empfangen. Es gilt die Regelung: ein Besucher pro Patient für eine Stunde am Tag.

Laut der 22. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz vom 1. Juni 2021 können in Einzelfällen weiterhin Ausnahmeregelungen mit dem medizinischen Personal getroffen werden. Ein besonders berechtigtes Interesse liegt insbesondere bei der Begleitung von Schwerkranken oder Sterbenden sowie bei der Begleitung von Geburten vor.

„Wir sind froh, dass wir unseren Patienten und ihren Angehörigen angesichts der sinkenden Infektionszahlen diese Lockerungen ermöglichen können. Denn uns ist durchaus bewusst, dass das Besuchsverbot für viele schwer zu ertragen war“, sagt Geschäftsführer Peter Förster. „Wir wollen diesen Schritt gemeinsam und verantwortungsvoll angehen. Der Infektionsschutz unserer Patienten und Mitarbeiter hat natürlich auch weiterhin höchste Priorität.“

Wer seine Angehörigen besuchen möchte, muss ein negatives Testergebnis einer offiziellen Teststelle vorweisen, das nicht älter als 24 Stunden ist. In Kaiserslautern ist die Testung beispielsweise im Corona-Testzentrum des Westpfalz-Klinikums in der „Alten Eintracht“ möglich. Hier werden im Rahmen des Projekts „Testen für alle“ anlasslose Antigen-Schnelltests für alle Bürger angeboten. Geimpfte hingegen dürfen das Klinikum auch ohne Schnelltest betreten. Sie müssen am Eingang der Klinik ihren Impfpass vorlegen. Ein vollständiger Impfschutz besteht, wenn die zweite Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt.

Ebenfalls von der Testpflicht befreit sind Besucher, die an Corona erkrankt waren und wieder genesen sind. Als Nachweis müssen sie im Klinikum ein Schreiben des Gesundheitsamtes oder einen positiven PCR-Test vorweisen. Der positive PCR-Test muss mindestens 28 Tage zurückliegen, darf aber nicht älter als 6 Monate sein.

Auch weiterhin gilt im Westpfalz-Klinikum für Besucher die Pflicht, eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Ebenso werden sie dazu aufgefordert, sich am Eingang die Hände zu desinfizieren und während des Aufenthalts die Hygiene-Richtlinien (Mindestabstand, Niesetikette etc.) einzuhalten. Personen, die Symptome haben, die auf COVID-19 hinweisen oder innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer an dem Coronavirus erkrankten Person hatten, ist der Zutritt weiterhin nicht gestattet.

„Wir danken allen Patienten und Angehörigen für ihre große Kooperationsbereitschaft. Wir wissen, dass das für alle eine riesige Herausforderung war. Doch nur gemeinsam haben wir bei der Bekämpfung des Virus eine Chance“, sagt Peter Förster. Der Geschäftsführer appelliert an die Bevölkerung, Impfangebote wahrzunehmen und sich auch weiterhin an die Hygieneregeln zu halten.

Autor:

Ralf Vester aus Kaiserslautern

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