Landkreis Kaiserslautern zieht Notbremse
Ab 19. April gilt die neue Allgemeinverfügung

Auch der Landkreis Kaiserslautern erlässt eine neue Allgemeinverfügung, die ab dem 19. April gilt | Foto: Pixabay
  • Auch der Landkreis Kaiserslautern erlässt eine neue Allgemeinverfügung, die ab dem 19. April gilt
  • Foto: Pixabay
  • hochgeladen von Ralf Vester

Landkreis Kaiserslautern. Da der Landkreis Kaiserslautern am Freitag den dritten Tag in Folge eine 7-Tages-Inzidenz über 100 selbst unter Anrechnung der stationierten Streitkräfte erreicht hat, ist Landrat Ralf Leßmeister auf Anordnung der Landesregierung verpflichtet, eine Allgemeinverfügung mit strengeren Regelungen zu erlassen. Die Verfügung wird am morgigen Samstag veröffentlicht und tritt in der Nacht von Sonntag auf Montag ab 0 Uhr in Kraft.

„Nachdem die steigende Inzidenz für die Stadt Kaiserslautern bereits die entsprechende Allgemeinverfügung erforderlich gemacht hat, sind wir nun aufgrund des kontinuierlichen Anstiegs der Infektionszahlen in Landkreis Kaiserslautern gezwungen, auch entsprechend zu reagieren. Ich appelliere an das Verständnis und die Disziplin unserer Bevölkerung. Ich hatte auf sinkende Infektionszahlen gehofft, aber die Inzidenz zeigt, dass wir uns entsprechend der aktuellen Lage an die verschärften Regeln halten müssen“, appelliert Landrat Ralf Leßmeister. „Erstmals sind wir gezwungen, für den Landkreis Kaiserslautern gemäß den Vorgaben des Landes für eine Inzidenz über 100 auch eine nächtliche Ausgangssperre zu erlassen.“

Ab Montag, 19. April, 0 Uhr tritt die neue Allgemeinverfügung in Kraft. Dann gilt auch die nächtliche Ausgangssperre. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist damit zwischen 21 Uhr und 5 Uhr des Folgetags grundsätzlich untersagt. Personen, die nicht im Kreis Kaiserslautern wohnen, dürfen sich in dieser Zeit nicht im Landgebiet aufhalten. Ausnahmen von diesen Ausgangs- und Aufenthaltsbeschränkungen gelten nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes. Solche Gründe sind zum Beispiel: Ausübung des Berufs, medizinische Notfälle, Besuch des Lebenspartners oder kranker Angehöriger. Einzelpersonen ist es möglich ihren Hund auszuführen. Tagsüber ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer Person eines weiteren Hausstands gestattet, wobei Kinder beider Hausstände bis einschließlich sechs Jahre nicht mitgezählt werden.

Die Außengastronomie muss ab Sonntag wieder schließen. Nur Abhol- und Bringdienste sind weiterhin gestattet. Geschäfte des Einzelhandels sind geschlossen, es ist jedoch weiterhin Terminshopping möglich für jeweils eine Person bzw. Angehörige eines Hausstandes. Von der Regelung des Terminshoppings ausgenommen sind weiterhin unter anderem Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Drogerien, Buchhandlungen, Baumärkte, Blumengeschäfte, Gärtnereien, die geöffnet bleiben.

Körpernahe Dienstleistungen bei denen das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann, wie Kosmetik oder Tattoos, sind untersagt. Lediglich Dienstleistungen, die medizinischen oder hygienischen Gründen dienen, wie bei der Fußpflege, der Physiotherapie oder bei Friseuren, sind erlaubt. Die Maskenpflicht ist einzuhalten.

Im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten darf auf öffentlichen und privaten Sportanlagen nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen aus dem eigenen Hausstand Sport getrieben werden. Es gilt das Abstandsgebot.

Nur die Außenbereiche von Zoos, Tierparks, botanischen Gärten und ähnlichen Einrichtungen dürfen geöffnet bleiben, es gilt eine Vorausbuchungspflicht. Die Anzahl der Personen, die sich zeitgleich auf dem Gelände befinden dürfen, ist mit der Kreisordnungsbehörde abzustimmen.

Museen, Ausstellungen, Galerien, Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen müssen komplett schließen.

Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sind nur als Einzelangebote zulässig. Der außerschulische Musik- und Kunstunterricht in Gruppen ist untersagt. Der Proben und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur ist ebenso weiterhin untersagt.

Autor:

Ralf Vester aus Kaiserslautern

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

75 folgen diesem Profil

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Ausgehen & GenießenAnzeige
Kulturprogramm Stadt Kaiserslautern: Starpianist Ivo Pogorelich kommt in die Fruchthalle | Foto: Andrej Grilc/gratis
9 Bilder

Kulturprogramm Stadt Kaiserslautern: Glanzlichter im Mai 2025

Kulturprogramm Stadt Kaiserslautern. Als letzter Monat der zu Ende gehenden Konzertsaison bietet der Mai 2025 nochmals ein breites Spektrum der vielfältigen Veranstaltungspalette des städtischen Kulturreferates. So locken nicht nur besondere Konzerte, eine Uraufführung, ein Ausnahmepianist oder Konzertreihen zu einem Besuch der Fruchthalle. Als Geheimtipp aktuell gehandelt werden noch die Kulturandacht in der Marienkirche und das für Kinder angebotene japanische Erzähltheater "Kamishibai" in...

Online-Prospekte aus Kaiserslautern und Umgebung



Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.

Powered by PEIQ