Zugewinnausgleich bei Unternehmerehe: Was beim Firmenwert zählt
- Zugewinnausgleich bei Unternehmerehen und die Rolle von Firmenwert, Beteiligungen und stillen Reserven.
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Zugewinnausgleich bei Unternehmerehe. Entscheidend ist nicht, wem die Firma formal gehört, sondern welche Wertsteigerung während der Ehe entstanden ist und ob sie beim Zugewinnausgleich zu berücksichtigen ist.
In vielen Ehen mit Unternehmern wirkt das Vermögen im Alltag „unsichtbar“, weil der Firmenwert im Betrieb gebunden ist und nicht als frei verfügbares Geld auf dem Konto liegt. Bei einer Trennung kann das trotzdem finanziell wichtig werden, weil im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft die Vermögensentwicklung während der Ehe zählt.
Darauf weist auch die Herausgeberin Martina Ammon hin. Die Fachanwältin für Familienrecht beschreibt aus ihrer Praxis, dass Eheverträge Unternehmenswerte oft pauschal aus dem Zugewinnausgleich herausnehmen, ohne dass eine wirtschaftlich angemessene Gegenleistung vereinbart wird. Das kann dazu führen, dass ein erheblicher Teil des rechnerischen Ausgleichsanspruchs entfällt.
Was bei Unternehmenswerten im Zugewinnausgleich typischerweise relevant ist
Bei Unternehmerehen geht es selten nur um „Geld auf dem Konto“. Häufig bestehen Vermögenswerte aus Beteiligungen, Firmenwert und Positionen, die erst durch eine Bewertung sichtbar werden. Im Zugewinnausgleich kann daher neben eindeutigem Privatvermögen auch Unternehmensvermögen eine Rolle spielen, wenn sich der Wert während der Ehe erhöht hat.
Zu den Punkten, die in der Praxis häufig entscheidend sind, zählen laut Ammon insbesondere:
- Wertsteigerungen des Unternehmens, auch wenn keine Gewinnausschüttungen erfolgt sind.
- Beteiligungsstrukturen, also ob und in welchem Umfang Anteile gehalten werden.
- Stille Reserven, also Wertzuwächse, die in der Bilanz nicht unmittelbar sichtbar sind.
- Unternehmerdarlehen, die Vermögen darstellen können, aber oft übersehen werden.
- Anlagevermögen, das den Unternehmenswert beeinflusst, ohne im Alltag als „Vermögen“ wahrgenommen zu werden.
Wichtig ist die wirtschaftliche Konsequenz. Wird ein hoher Unternehmenswert beim Zugewinn angesetzt, kann das zwar rechnerisch zu einem Ausgleichsanspruch führen, praktisch aber zu Liquiditätsdruck auf der Unternehmerseite, etwa weil Geld im Betrieb gebunden ist.
Wann ein Ehevertrag zum finanziellen Nachteil werden kann
Der Ausschluss von Unternehmenswerten im Ehevertrag ist aus Sicht des Unternehmensschutzes nachvollziehbar. Problematisch wird es vor allem dann, wenn dieser Ausschluss einseitig wirkt und keine faire Kompensation vorgesehen ist.
Typische Konstellationen, in denen laut Ammon Risiken entstehen, sind:
- Unternehmenswerte werden vollständig aus dem Zugewinnausgleich herausgenommen, ohne dass andere Vermögenswerte oder Zahlungen als Ausgleich vereinbart sind.
- Regelungen wurden früh in der Ehe getroffen, obwohl später Kinder kamen oder ein Partner beruflich zurückgesteckt hat.
- Die wirtschaftliche Tragweite wird unterschätzt, weil der Firmenwert nicht „greifbar“ erscheint.
Im Ergebnis kann das bedeuten, dass die Hälfte einer während der Ehe entstandenen Wertsteigerung nicht mehr ausgeglichen wird, obwohl sie ohne Sonderregelung grundsätzlich Teil der Zugewinnrechnung sein könnte.
Praktische Einordnung: Warum die Bewertung oft wichtiger ist als der Firmenname
Bei Unternehmensvermögen hängt vieles an der konkreten Bewertung. Ammon betont, dass nicht der „Unternehmenswert auf dem Papier“ allein ausschlaggebend ist, sondern wie er ermittelt wird und welche wirtschaftlichen Folgen sich daraus ergeben. Gerade stille Reserven oder Darlehenskonstellationen können die Rechnung deutlich verändern.
Eine tragfähige Lösung entsteht deshalb meist nicht durch pauschales Ein- oder Ausschließen, sondern durch eine Regelung, die den Fortbestand des Unternehmens und die wirtschaftliche Absicherung beider Seiten berücksichtigt.
Weitere Informationen bietet Martina Ammon unter https://martinaammon.de/. Eine faire Regelung ist am ehesten erreichbar, wenn die wirtschaftliche Ausgangslage früh verstanden und sauber verhandelt wird.
Autor:Meike Jakob aus Landau |