Waldbrand: Welche Versicherung zahlt bei Schaden am Haus oder Auto?
- Bei Waldbrand-Schäden hängt die Erstattung davon ab, was betroffen ist: Haus und Hausrat laufen meist über den Feuerbaustein, das Auto über die Kasko. Der GDV erklärt, warum Waldbrand in Deutschland in der Regel als Feuerschaden gilt.
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Waldbrandversicherung Deutschland. Bei Schäden durch einen Waldbrand zahlen in Deutschland meist die normalen Feuer-Deckungen, also Wohngebäude- und Hausratversicherung, fürs Auto die Kasko. Entscheidend ist, was genau beschädigt wurde, denn im Alltag greifen je nach betroffenem Gut unterschiedliche Policen.
Wenn sich ein Waldbrand einem Wohngebiet nähert, geht es praktisch schnell um zwei Fragen: Ist das Gebäude versichert, auch ohne Elementarschutz, und wer ersetzt Rauch, Ruß oder Löschwasser. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ordnet Waldbrände in der deutschen Versicherungssystematik in der Regel als Feuerschaden ein. Das bedeutet, dass Schäden am Haus meist über den Feuerbaustein reguliert werden und nicht über einen Elementarschadenbaustein.
Hitze und Trockenheit erhöhen die Waldbrandgefahr auch hierzulande. Bis zum 2. August registrierte der Deutsche Wetterdienst im Deutschlandmittel rund 22 Tage mit hoher oder sehr hoher Waldbrandgefahr, im Mittel der Jahre 1991 bis 2020 waren es bis zu diesem Stichtag etwa zehn Tage. Für die Einordnung des eigenen Versicherungsschutzes ist trotzdem wichtiger, welche Sachen konkret betroffen sind.
Welche Police für welches Gut zuständig ist
- Wohngebäude: Greifen Flammen auf ein Wohnhaus über, übernimmt grundsätzlich die Wohngebäudeversicherung den Schaden über den Feuerbaustein, auch ohne Elementarschutz. Dazu können neben zerstörten Bauteilen wie Dach, Fenster oder Heizungsanlage auch Folgeschäden zählen.
- Hausrat: Möbel, Kleidung, Elektrogeräte und andere bewegliche Gegenstände sind über die Hausratversicherung abgesichert.
- Rauch, Ruß, Löschwasser: Solche Schäden können sowohl in der Gebäude- als auch in der Hausratdeckung mitversichert sein, je nachdem, ob Gebäudeteile oder bewegliche Sachen betroffen sind.
- Auto: Für Brand- oder Explosionsschäden am Fahrzeug greift in der Regel die Kfz-Teilkasko oder Vollkasko. Die Kfz-Haftpflicht reicht dafür nicht aus, weil sie nur Schäden bei Dritten reguliert, die durch das eigene Fahrzeug verursacht werden.
- Verursachte Schäden bei Dritten: Wer einen Waldbrand fahrlässig auslöst und dadurch anderen einen Schaden zufügt, kann über die private Haftpflichtversicherung abgesichert sein. Vorsatz ist nicht versichert.
- Gewerbe: Betriebliche Gebäude, Maschinen, Waren und Vorräte lassen sich über Feuer- und Inhaltsversicherungen absichern. Ein Ertragsausfall und fortlaufende Kosten nach einem Stillstand werden nur ersetzt, wenn eine Betriebsunterbrechungsversicherung vereinbart ist.
Warum Waldbrand meist kein Elementarschaden ist
International werden Waldbrände häufig als Naturkatastrophen beziehungsweise klimatologische Gefahren geführt. Der GDV erklärt, dass in Deutschland methodisch anders eingeteilt wird. Hier steht die Brandursache im Vordergrund, Feuer ist eine eigene Sparte. Praktisch führt das dazu, dass ein Waldbrand bei der Schadensregulierung typischerweise als Feuerschaden behandelt wird. Elementarbausteine sind deshalb im Regelfall nicht die zentrale Stellschraube für die Frage, ob ein Wohnhaus nach einem Waldbrand abgesichert ist.
Besonderer Fall Wald: Baumbestand braucht eine eigene Absicherung
Für Waldbesitz gilt eine andere Logik als für Haus oder Auto. Schäden am Baumbestand oder an bereits geschlagenem Holz sind laut GDV nur über eine separate Waldbrandversicherung gedeckt. Versichert werden können je nach Vertrag unter anderem:
- Waldbestand
- bereits geschlagenes Holz
- Weihnachtsbaumkulturen
- Kosten für Löscheinsätze und Aufräumarbeiten, je nach Police
Öffentlicher Wald ist in der Regel nicht versichert. Nach der jüngsten Bundeswaldinventur sind 48 Prozent der insgesamt 11,5 Millionen Hektar Wald in privater Hand, 29 Prozent gehören den Ländern, 20 Prozent Körperschaften wie Städten und Gemeinden und drei Prozent dem Bund.
Was an einem Haus in Waldnähe das Risiko senken kann
Neben Versicherungsschutz bleibt im Alltag wichtig, das unmittelbare Umfeld eines Gebäudes so zu gestalten, dass sich Feuer schwerer festsetzen kann. Der GDV nennt als Ansatzpunkte:
- Direkt am Haus keine trockene Vegetation, Holzstapel oder andere leicht entzündliche Materialien lagern.
- Dachrinnen und Stellen, an denen sich Laub oder Nadeln sammeln, regelmäßig reinigen.
- Bis etwa 1,5 Meter vom Gebäude keine leichte, bis etwa zehn Meter keine mittlere und bis etwa 30 Meter keine schwere Brandlast in der Nähe haben.
- Ausreichend breite und zugängliche Feuerwehrzufahrten sicherstellen.
Als praktische Konsequenz bleibt: Bei Waldbrand-Schäden ist meist nicht „Elementar“ entscheidend, sondern ob für Gebäude, Hausrat und Auto die jeweiligen Feuer- und Kaskodeckungen tatsächlich bestehen.
Autor:Meike Jakob aus Landau |