Versicherungsbetrug mit KI erkennen: worauf Versicherer achten
- Wer einen Schaden digital meldet, nutzt oft Fotos und Belege als Nachweis. Weil diese Unterlagen heute leicht mit KI manipuliert werden können, prüfen Versicherer stärker den Gesamtzusammenhang, was im Einzelfall auch zu Nachfragen führen kann.
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Versicherungsbetrug KI erkennen. Manipulierte Fotos oder gefälschte Rechnungen können eine Schadenregulierung verzögern, weil Versicherer heute genauer prüfen müssen, ob digitale Nachweise echt sind.
Im Alltag betrifft das vor allem Schäden, die per App oder E-Mail gemeldet werden, zum Beispiel mit Bildern vom kaputten Handy, vom Wasserschaden oder mit einer Reparaturrechnung. Der Vorteil bleibt, dass digitale Unterlagen schnelle Auszahlungen ermöglichen. Die Kehrseite ist, dass dieselben Dateien inzwischen sehr leicht verändert oder komplett künstlich erzeugt werden können.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ordnet ein, dass die Beweiskraft digitaler Unterlagen nicht mehr selbstverständlich ist. Versicherer stehen damit vor dem Spagat, berechtigte Ansprüche zügig zu regulieren und gleichzeitig unberechtigte Auszahlungen durch manipulierte Unterlagen zu verhindern.
Warum KI den Betrug einfacher macht
Veränderte Bilder gab es schon vor KI. Neu ist vor allem, wie niedrig die Hürde geworden ist. Was früher Zeit und technisches Wissen brauchte, kann heute mit KI-Werkzeugen in kurzer Zeit plausibel aussehen. Ein Foto kann täuschend echt wirken und trotzdem bearbeitet sein. Eine Rechnung kann stimmig aussehen und dennoch nachträglich verändert worden sein.
Typische Manipulationen bei Fotos, Belegen und Metadaten
Betrugsversuche setzen laut GDV häufig bei genau den Unterlagen an, die im digitalen Schadenprozess als Nachweis dienen.
- Schäden werden auf Fotos vergrößert oder nachträglich ergänzt.
- Es werden andere Schadenbilder erzeugt oder Bilder mehrfach verwendet.
- Rechnungen und Kaufbelege werden verändert, zum Beispiel Datum, Positionen oder Beträge.
- Metadaten wie Erstellungsdatum oder Dateiinformationen werden so angepasst, dass sie zum behaupteten Schadenzeitpunkt passen sollen.
- Manchmal werden Bilder oder Dokumente vollständig künstlich erstellt.
Auffällig sind oft viele kleine Unstimmigkeiten, die zusammen ein Muster ergeben. Beispielsweise passen Licht, Schatten oder Perspektive nicht. Oder Rechnung, Bild und geschilderter Ablauf widersprechen sich. Auch unterschiedliche Schriftarten, ungewöhnliche Datumsangaben oder unplausible Preise können Hinweise sein.
So prüfen Versicherer einen Schadenfall heute
Eine reine Sichtprüfung einzelner Fotos reicht in vielen Fällen nicht mehr aus. Versicherer betrachten deshalb den gesamten Fall und prüfen, ob alle Teile zusammenpassen.
- Abgleich von Bildern, Dokumenten, Zeitangaben und Schadenhergang.
- Technische und forensische Analyse von Bilddateien, Metadaten und Dokumentenstrukturen.
- Plausibilitätsprüfungen, zum Beispiel ob Angaben und Nachweise logisch zusammenhängen.
Wichtig ist die Einordnung: Ein einzelnes auffälliges Merkmal gilt nicht automatisch als Beweis für Betrug. Erst wenn sich Unstimmigkeiten häufen, entsteht ein belastbares Prüfmuster.
KI wird auch zur Aufklärung eingesetzt
KI schafft neue Möglichkeiten zur Fälschung, kann aber auch bei der Abwehr helfen. Nach Darstellung des GDV können Systeme große Mengen an Bildern und Dokumenten in kurzer Zeit prüfen, Auffälligkeiten markieren und wiederkehrende Muster sichtbar machen. Die Bewertung und die Entscheidung bleiben dabei Aufgabe von Fachleuten.
Praktische Konsequenz für die Schadenregulierung
Da die meisten Versicherten Schäden korrekt melden, besteht weiterhin ein klares Interesse an schneller Regulierung. Gleichzeitig ist Versicherungsbetrug kein Kavaliersdelikt. Wer Fotos manipuliert, Belege fälscht oder Schäden vortäuscht, riskiert den Verlust des Versicherungsschutzes und strafrechtliche Konsequenzen.
Unterm Strich bedeutet die strengere Prüfung vor allem, dass digitale Nachweise wichtig bleiben, aber stärker auf technische Spuren und den Gesamtzusammenhang geprüft werden, damit Leistungen dort ankommen, wo tatsächlich ein Schaden entstanden ist. [red]
Autor:Thorsten Kornmann aus Karlsruhe |