Social Media im Beruf: Wann Posts zum Jobproblem werden

Bei Social-Media-Posts über den Arbeitgeber oder aus dem Arbeitsumfeld sollte man extrem vorsichtig sein. | Foto: Alicia Windzio/dpa/dpa-mag
  • Bei Social-Media-Posts über den Arbeitgeber oder aus dem Arbeitsumfeld sollte man extrem vorsichtig sein.
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  • hochgeladen von Cornelia Bauer

Social Media im Beruf. Private Posts sind für Beschäftigte meist erlaubt, können aber dann arbeitsrechtliche Folgen haben, wenn sie den Arbeitgeber, Kollegen oder das Arbeitsverhältnis direkt betreffen.

Ob Urlaubsfoto, politische Meinung oder ein flapsiger Kommentar. Was privat gemeint ist, kann im Arbeitsalltag schnell relevant werden, wenn Kolleginnen, Kollegen, Kunden oder Vorgesetzte mitlesen. Dann hängt viel davon ab, was genau veröffentlicht wurde und wie groß die Reichweite des Beitrags ist.

"Grundsätzlich gehört die private Nutzung sozialer Medien zum Privatleben", sagt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel vom Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte. Arbeitgeber dürften Beschäftigten daher nicht vorschreiben, was diese in ihrer Freizeit posten dürfen und was nicht.

Problematisch wird es bei Bezug zum Arbeitsverhältnis

Anders kann es aussehen, wenn ein Post einen erkennbaren Bezug zum Job hat. Das ist laut Görzel etwa der Fall, wenn Beschäftigte ihren Arbeitgeber im Profil nennen, in Dienstkleidung auftreten, Kollegen oder Vorgesetzte erwähnen oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse preisgeben.

Zulässig bleibt sachliche Kritik am Arbeitgeber. Die Meinungsfreiheit endet Görzel zufolge aber dort, wo Persönlichkeitsrechte verletzt oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt werden. Entscheidend sind dabei vor allem Inhalt, Wortwahl, Anlass, Reichweite des Beitrags und die Stellung der beschäftigten Person im Unternehmen.

Beleidigungen und heikle Inhalte können Folgen haben

Wer Kollegen oder Vorgesetzte beleidigt, rassistische oder menschenverachtende Inhalte veröffentlicht oder teilt oder mit einem Post Zweifel an einer Arbeitsunfähigkeit aufkommen lässt, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.

  • Je nach Schwere kommt eine Abmahnung infrage.
  • Bei gravierenden Verstößen kann auch eine Kündigung folgen.
  • Auch das Teilen fremder problematischer Inhalte kann relevant sein.

Selbst ein auf privat gestelltes Profil schützt nicht automatisch vor Folgen. Solche Konten genießen zwar einen stärkeren Schutz und dürfen vom Arbeitgeber nicht ohne Weiteres kontrolliert werden. Ein rechtsfreier Raum entsteht dadurch aber nicht, vor allem nicht bei großem Empfängerkreis oder wenn darunter auch Kollegen oder Kunden sind. Das gilt auch für private Chatgruppen.

Für Beschäftigte kommt es damit vor allem auf die Grenze zwischen privater Meinungsäußerung und konkreter Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses an. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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