Schweigepflicht verletzt: So können Betroffene rechtlich vorgehen

Was beim Arzt besprochen wird, bleibt auch beim Arzt. Bricht dieser seine Schweigepflicht, kann er sich strafbar machen. | Foto: dpa
  • Was beim Arzt besprochen wird, bleibt auch beim Arzt. Bricht dieser seine Schweigepflicht, kann er sich strafbar machen.
  • Foto: dpa
  • hochgeladen von Cornelia Bauer

Schweigepflicht verletzt. Gelangen vertrauliche Informationen ohne Zustimmung an Dritte, kann das rechtliche Folgen für die verantwortliche Fachkraft haben. Betroffene können in vielen Fällen Strafantrag stellen und damit ein Verfahren auslösen.

Die Schweigepflicht soll sensible persönliche Angaben schützen und das Vertrauen zwischen Fachkräften und ihren Klienten, Patienten oder Mandanten sichern. Werden solche Informationen ohne Einwilligung oder ohne rechtfertigenden Notfall weitergegeben, kann das für Betroffene erhebliche Folgen haben. Möglich sind etwa Probleme im Beruf, im sozialen Umfeld oder bei der Gesundheit.

Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Christian Rode, Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins, gibt es in solchen Fällen einen klaren rechtlichen Weg. «Bei einem Bruch der Schweigepflicht sollte Strafantrag gestellt werden». Das ist beispielsweise bei der Polizei oder direkt bei der Staatsanwaltschaft möglich.

Strafverfolgung nur mit Antrag der Betroffenen

Der Bruch der Schweigepflicht gilt rechtlich als sogenanntes Antragsdelikt. Das bedeutet, dass Ermittlungen in der Regel nur beginnen, wenn die betroffene Person selbst Strafantrag stellt. Wird ein unberechtigter Verstoß festgestellt, drohen Geldstrafen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Neben der strafrechtlichen Konsequenz können auch berufliche Folgen eintreten. «Neben der Kriminalstrafe drohen auch berufsrechtliche Sanktionen - bis hin zur Rücknahme der Anwaltszulassung oder der Approbation», sagt Rode.

Je nach Einzelfall kann das bedeuten, dass Betroffene ihren Beruf nur noch eingeschränkt, vorübergehend gar nicht mehr oder dauerhaft nicht mehr ausüben dürfen. Ein Bruch der Schweigepflicht kann damit nicht nur rechtliche, sondern auch berufliche Konsequenzen nach sich ziehen. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r
Kommentare sind deaktiviert.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.