Schlüsselfertig bauen: Was Hauskäufer wirklich bekommen

«Schlüsselfertig»-Angebote sollte man anhand der Bau- und Leistungsbeschreibung genau prüfen.  | Foto: dpa
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Schlüsselfertig bauen. Der Begriff klingt nach einem sofort bezugsfertigen Haus. In der Praxis kann „schlüsselfertig“ jedoch sehr Unterschiedliches bedeuten. Bauherren sollten deshalb genau prüfen, welche Leistungen tatsächlich im Vertrag stehen.

Viele Bauprojekte werden mit diesem Versprechen angeboten. Doch „schlüsselfertig“ ist kein geschützter Begriff, warnt der Verband Privater Bauherren (VPB). Die Bezeichnung sagt weder etwas über die Qualität der verwendeten Materialien noch über den genauen Fertigstellungszustand des Hauses aus.

So kann es sein, dass Räume noch nicht tapeziert oder gestrichen sind, Bodenbeläge fehlen oder Fallrohre an den Regenrinnen noch montiert werden müssen. Welche Arbeiten wirklich enthalten sind, zeigt nur ein Blick in die Bau- und Leistungsbeschreibung.

Die Baubeschreibung entscheidet über den Leistungsumfang

Die Baubeschreibung ist laut Brandenburgischer Ingenieurkammer das zentrale Dokument im Bauträgervertrag. Dort wird festgelegt, welche Leistungen der Bauträger konkret erbringen muss. Erst anhand dieser Angaben lässt sich beurteilen, ob das Preis-Leistungs-Verhältnis eines Angebots plausibel ist.

Ein Vergleich mit den Baubeschreibungen anderer Anbieter kann Unterschiede sichtbar machen. «Wer genau hinsieht», findet laut Peter Reinwald vom VPB dort manchmal «eventuell auch verdächtig schwammige Formulierungen zu Materialien oder Arbeiten». In solchen Fällen lohnt sich genaues Nachfragen.

Sehr günstige Angebote können dem Verband zufolge auch darauf hinweisen, dass beim Ausbau oder bei der Qualität der Materialien gespart wird.

Auch geplante Eigenleistungen sollten klar in der Baubeschreibung stehen. Dazu gehören Umfang der Arbeiten und Verantwortlichkeiten. Unklare Formulierungen können später zu teuren Streitigkeiten führen. Wer baut, sollte deshalb weniger auf den Begriff „schlüsselfertig“ achten und stärker auf die Details im Vertrag. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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