Rückruf: Haarfärbemittel mit verbotenem Brilliantgrün entdeckt
- Haarfärbemittel-Rückruf wegen Nachweis des verbotenen Stoffs Brilliantgrün.
- Foto: © GT World of Beauty GmbH
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Produktrückruf. Die GT World of Beauty GmbH ruft Henna Profix Black, 60 Gramm zurück, weil der verbotene Stoff „Brilliantgrün“ nachgewiesen wurde.
Was wurde zurückgerufen?
Zurückgerufen wird Henna Profix Black, 60 Gramm, ein Haarfärbemittel. Grund ist der Nachweis von „Brilliantgrün“; „Brillantgrün“ und seine Salze dürfen gemäß Verordnung (EU) Nr. 1223/2009 in Haarfärbemitteln nicht enthalten sein.
Details
Packungsgröße: 60 Gramm. Mindesthaltbarkeit: 03/2027. Kennnummer: 098292. Inverkehrbringer: GT World of Beauty GmbH, Lützelhäuser Weg 14, 63571 Gelnhausen.
Was Verbraucher tun sollten
Das Produkt sollte nicht mehr verwendet werden. Kundinnen und Kunden sollten die Packungsgröße 60 Gramm, das Mindesthaltbarkeitsdatum 03/2027 und die Kennnummer 098292 prüfen und betroffene Ware nicht weiter benutzen. [red]
Autor:Sarah Isele aus Mannheim-Nord |