Parteispenden steuerlich absetzen: So hoch ist der Steuervorteil

Symbolbild: Spenden oder Mitgliedsbeiträge an Parteien lassen sich in der Steuererklärung über eine direkte Steuerermäßigung und zusätzlich als Sonderausgaben berücksichtigen. Die Höchstbeträge wurden angehoben, wodurch der mögliche Steuervorteil deutlich steigt. | Foto: johannes86/stock.adobe.com
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Parteispenden steuerlich absetzen. Spenden und Mitgliedsbeiträge an anerkannte politische Parteien können die Einkommensteuer spürbar senken, weil ein Teil direkt von der Steuerschuld abgezogen wird. Wer zum Beispiel im Wahlkampf eine Partei mit einem Dauerauftrag unterstützt oder den Mitgliedsbeitrag zahlt, kann die Zahlung in der Steuererklärung angeben und je nach Höhe entweder eine direkte Steuerermäßigung oder zusätzlich einen Sonderausgabenabzug nutzen.

Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. erläutert, dass mit dem Steueränderungsgesetz 2025 die steuerliche Förderung für Parteispenden angehoben wurde. Entscheidend ist dabei nicht eine komplizierte Berechnung über den persönlichen Steuersatz, sondern zunächst ein fester Mechanismus über 50 Prozent Steuerermäßigung bis zu einem Höchstbetrag.

Für Alleinstehende sind im Jahr 2026 Parteispenden und Mitgliedsbeiträge bis zu 3.300 Euro für die direkte Steuerermäßigung relevant. Das Finanzamt zieht davon 50 Prozent unmittelbar von der tariflichen Einkommensteuer ab. Das sind maximal 1.650 Euro weniger Einkommensteuer. Für zusammen veranlagte Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner gelten die doppelten Beträge, also bis zu 6.600 Euro mit einer maximalen Steuerermäßigung von 3.300 Euro.

So setzt sich die Förderung aus Steuerermäßigung und Sonderausgaben zusammen

Neben der direkten Steuerermäßigung kann zusätzlich ein weiterer Teil als reguläre Sonderausgaben wirken. Nach Darstellung der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. kann der Anteil, für den keine Steuerermäßigung gewährt wurde, bis zu einem weiteren Betrag von 3.300 Euro als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Dieser mindert dann das zu versteuernde Einkommen. Der konkrete Effekt hängt in diesem zweiten Schritt vom individuellen Steuersatz ab.

Damit lassen sich Parteispenden insgesamt bis zu 6.600 Euro steuerlich berücksichtigen. Bei zusammen veranlagten Paaren erhöht sich dieser Gesamtbetrag auf 13.200 Euro.

  • Alleinstehend: bis zu 3.300 Euro mit 50 Prozent Steuerermäßigung, maximal 1.650 Euro. Zusätzlich bis zu 3.300 Euro als Sonderausgaben möglich.
  • Zusammen veranlagt: bis zu 6.600 Euro mit 50 Prozent Steuerermäßigung, maximal 3.300 Euro. Zusätzlich bis zu 6.600 Euro als Sonderausgaben möglich.

Nachweise in der Steuererklärung: meist reicht ein Zahlungsbeleg

Der Nachweis ist laut Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. vergleichsweise unkompliziert. Für Spenden bis 300 Euro genügt dem Finanzamt in der Regel ein Kontoauszug oder Zahlungsbeleg. Erst bei höheren Beträgen verlangt das Steuerrecht eine Zuwendungsbestätigung der jeweiligen Partei.

Großspenden werden schneller öffentlich sichtbar

Bei größeren Summen greifen zusätzliche Transparenzregeln. Seit März 2024 müssen Parteien Einzelspenden ab 35.000 Euro unverzüglich der Präsidentin des Deutschen Bundestages melden. Diese Spenden werden auf der Website des Bundestages veröffentlicht. Bis Ende Juli wurden im laufenden Jahr Großspenden von rund 4,2 Millionen Euro ausgewiesen.

Einordnung: Steuerbonus ist gedeckelt, Spendenhöhe nicht

Eine gesetzliche Obergrenze für die Höhe einzelner Parteispenden gibt es in Deutschland zwar nicht, der steuerliche Vorteil ist jedoch über die genannten Höchstbeträge begrenzt.

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Autor:

Meike Jakob aus Landau

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