Online-Kauf widerrufen: Neuer Button macht es einfacher

Ein Klick für mehr Verbraucherschutz: Ab dem 19. Juni 2026 müssen Online-Händler einen gut sichtbaren Widerrufsbutton anbieten. | Foto: dpa
  • Ein Klick für mehr Verbraucherschutz: Ab dem 19. Juni 2026 müssen Online-Händler einen gut sichtbaren Widerrufsbutton anbieten.
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Widerrufsbutton bei Online-Käufen. Verträge im Internet lassen sich künftig mit einem Klick widerrufen. Ab Freitag, 19. Juni, müssen Händler und viele Dienstleister auf ihren Webseiten einen gut sichtbaren Button bereitstellen, über den sich ein Vertrag direkt rückgängig machen lässt.

Für Verbraucher entfällt damit oft die Suche nach Kontaktformularen oder E-Mail-Adressen. Stattdessen genügt ein Klick auf eine klar beschriftete Schaltfläche. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Bremen kann der Button zum Beispiel mit „Vertrag widerrufen“ gekennzeichnet sein.

Die Pflicht gilt für viele online abgeschlossene Verträge. Dazu zählen der Kauf von Waren ebenso wie Online-Dienstleistungen oder Finanzprodukte und Versicherungen.

Widerruf darf nicht komplizierter sein als der Abschluss

Die neue Regel soll sicherstellen, dass der Rücktritt vom Vertrag genauso einfach ist wie der Abschluss. Deshalb dürfen Unternehmen den Prozess nicht unnötig erschweren.

Ein Log-in darf laut Verbraucherzentrale Bundesverband nur verlangt werden, wenn es auch für den Vertragsabschluss erforderlich war. Zudem dürfen nur wenige Angaben abgefragt werden, etwa:

  • Name
  • Bestellnummer
  • E-Mail-Adresse für die Bestätigung

Ein Grund für den Widerruf darf nicht verpflichtend verlangt werden.

Bestätigung muss sofort erfolgen

Wird der Widerruf über den Button erklärt, muss das Unternehmen den Eingang unmittelbar bestätigen. Diese Bestätigung muss in speicherbarer Form erfolgen, zum Beispiel per E-Mail.

Die bisherige Möglichkeit, einen Vertrag schriftlich zu widerrufen, bleibt weiterhin bestehen.

Frist bleibt meist bei 14 Tagen

Am eigentlichen Widerrufsrecht ändert sich durch den neuen Button nichts. In den meisten Fällen gilt weiterhin eine Frist von 14 Tagen nach Vertragsabschluss oder nach Erhalt der Ware.

Fehlt der vorgeschriebene Button auf einer Webseite, kann sich diese Frist laut Verbraucherzentrale Bremen allerdings deutlich verlängern. Dann sind Widerrufe unter Umständen noch bis zu zwölf Monate und 14 Tage möglich.

Regel gilt zunächst nicht überall in der EU

Die Button-Pflicht geht auf eine EU-Richtlinie zurück. Nach Angaben des Europäischen Verbraucherzentrums wurde sie jedoch noch nicht in allen Mitgliedstaaten umgesetzt.

In Deutschland gilt die Vorschrift bereits. Sie betrifft alle Verträge, für die deutsches Recht maßgeblich ist. Ob sie auch bei Anbietern im EU-Ausland greift, hängt davon ab, ob das jeweilige Land die Richtlinie bereits in nationales Recht übernommen hat. Damit soll der Widerruf von Online-Verträgen im Alltag deutlich schneller und transparenter möglich werden. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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