Neue Gesundheits-Sparpläne: Was sich bei Hörgeräten ändern könnte

Wenn ein Hörgerät neu angepasst werden muss, zählt neben dem Gerät vor allem die Qualität von Beratung und Nachsorge. Politische Sparvorschläge könnten beeinflussen, wie Krankenkassen Festbeträge und Beschaffung künftig regeln. | Foto: snowing12/stock.adobe.com
  • Wenn ein Hörgerät neu angepasst werden muss, zählt neben dem Gerät vor allem die Qualität von Beratung und Nachsorge. Politische Sparvorschläge könnten beeinflussen, wie Krankenkassen Festbeträge und Beschaffung künftig regeln.
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Festbeträge bei Hörgeräten. Wer ein Hörgerät braucht, sollte die politischen Sparvorschläge vor allem als Hinweis verstehen, dass sich Regeln zur Erstattung ändern könnten, die Versorgungsqualität aber nicht automatisch sinken muss.

Hintergrund sind Empfehlungen der von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken eingesetzten FinanzKommission Gesundheit. Die Kommission hat insgesamt 66 Vorschläge formuliert, die auf eine nachhaltige Stabilisierung der Beitragssätze ab 2027 abzielen. Zu den diskutierten Punkten gehören Festbeträge und Ausschreibungen bei Hilfsmitteln. Die Bundesinnung der Hörakustiker KdöR (biha) warnt dabei vor Qualitätsrisiken.

Bei Hörgeräten geht es im Alltag oft um mehr als das Gerät selbst. Entscheidend sind Hörtest, Auswahl, Anpassung, Nachjustierungen und Beratung. Genau diese Leistungen können unter Kostendruck geraten, wenn Vergütungen oder Beschaffungswege so gestaltet werden, dass vor allem der niedrigste Preis zählt.

Was Festbeträge und Ausschreibungen für die Versorgung bedeuten können

Festbeträge sind Höchstpreise, die Krankenkassen für bestimmte Leistungen ansetzen. Nach Darstellung der biha sollen die Regeln zur Festlegung dieser Festbeträge nach Empfehlungen der Kommission modifiziert werden. Gleichzeitig soll es den Krankenkassen weiterhin erlaubt sein, diese Höchstpreise selbst zu kalkulieren und festzulegen. Das Bundessozialgericht hat diese Praxis laut biha kritisiert, unter anderem mit dem Argument, dass solche Kalkulationspreise keine Marktpreise sind.

Für Betroffene kann sich das so auswirken:

  • Kasse zahlt bis zur Grenze. Liegt eine Versorgung über dem Festbetrag, kann eine Zuzahlung entstehen, abhängig vom konkreten Angebot und den Kassenregeln.
  • Beratung und Anpassung werden wichtiger. Gerade bei Hörsystemen ist die Qualität stark davon abhängig, wie gut Anpassung und Nachsorge organisiert sind.
  • Vergütung beeinflusst Zeit und Aufwand. Die biha fordert, Leistungserbringer müssten leistungsgerecht entlohnt werden, damit Beratung und Anpassung in der nötigen Qualität möglich bleiben.

Zweiter Streitpunkt sind Ausschreibungen. Die Kommission empfiehlt laut Mitteilung, Ausschreibungen für Hilfsmittel wieder einzuführen. Die biha verweist auf Erfahrungen aus der Vergangenheit: Ausschreibungen hätten wegen der starken Preisfokussierung nicht zu mehr Wettbewerb, sondern zu Qualitätsproblemen geführt.

Gerade bei Hörsystemen sei der Standardprodukt-Gedanke aus Sicht der biha zu kurz gegriffen. Hörgeräteversorgungen hätten einen hohen Beratungs- und Anpassungsbedarf. Zudem ist in einer älter werdenden Gesellschaft damit zu rechnen, dass mehr Menschen hochwertige Hilfsmittel benötigen.

Abzuwarten bleibt, welche Empfehlungen tatsächlich in ein Gesetz zu Einsparungen im Gesundheitswesen einfließen, das noch vor der Sommerpause im Kabinett beraten werden soll. Praktisch heißt das: Veränderungen sind möglich, aber erst relevant, wenn konkrete gesetzliche Regeln beschlossen sind.

Unterm Strich dreht sich die Debatte um die Frage, wie Einsparungen organisiert werden, ohne dass bei individuell anzupassenden Hilfsmitteln wie Hörgeräten Beratung, Passgenauigkeit und Nachsorge unter die Räder geraten.

Autor:

Meike Jakob aus Landau

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