Milchprodukte besser erkennen: Neue Pflicht auf Packungen
- Bessere Kennzeichnung für Verbraucher: Eine neue Verordnung soll für klare Angaben zu Inhaltsstoffen und Wärmebehandlung bei Milchprodukten sorgen.
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Milchprodukte richtig erkennen. Neue Kennzeichnungspflichten sollen dafür sorgen, dass auf Milchpackungen klarer steht, was tatsächlich enthalten ist. Für Verbraucher wird damit besser nachvollziehbar, ob Zusätze, andere Milcharten oder Ersatzstoffe im Produkt stecken.
Die neue Milchproduktqualitätsverordnung gilt für Produkte, die ab Sonntag, 14. Juni, hergestellt werden. Ziel ist eine verständlichere Kennzeichnung und weniger irreführende Werbeaussagen auf Verpackungen.
Gerade Menschen mit Allergien oder Unverträglichkeiten sollen dadurch schneller erkennen können, welche Inhaltsstoffe enthalten sind. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass stark gesüßte Produkte allein durch Werbeaussagen wie zugesetzte Vitamine gesünder wirken.
Vitamine und Zusätze dürfen nicht beliebig beworben werden
"So wird künftig bei der Werbung mit Vitaminen und Zusätzen genauer hingeschaut. Vitamine dürfen nicht beliebig zugesetzt oder beworben werden, sondern nur nach bestimmten Vorgaben", erklärt Daniela Krehl, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern.
Auch bei der Herkunft der Milchbestandteile wird es genauer. Hersteller müssen künftig angeben, ob neben Kuhmilch andere Milcharten enthalten sind und zu welchem Anteil.
Beispiele für neue Pflichtangaben:
- Wenn Schaf- oder Ziegenmilch enthalten ist, muss der Anteil klar auf der Verpackung stehen.
- Werden Milchbestandteile durch pflanzliche Zutaten ersetzt, muss auch das deutlich gekennzeichnet werden.
Klare Definition für „laktosefrei“
Bislang gab es keine einheitliche Definition für laktosefreie Milchprodukte. Künftig darf ein Produkt nur dann als "laktosefrei" bezeichnet werden, wenn es weniger als 0,1 Gramm Laktose pro 100 Gramm enthält.
"Außerdem muss dieser Wert künftig direkt angegeben werden, zum Beispiel mit dem Hinweis 'Laktosegehalt: unter 0,1 g/100 g'. Das hilft besonders Menschen mit Laktoseintoleranz, weil sie sich besser auf die Angaben verlassen können", erklärt Krehl.
Wärmebehandlung der Milch wird klarer erklärt
Auch die Art der Wärmebehandlung muss künftig eindeutig angegeben werden. Dazu gehören unter anderem:
- „pasteurisiert“. Frischmilch wird kurz auf etwa 72 bis 75 Grad erhitzt, um Keime abzutöten.
- „ultrahocherhitzt“. H-Milch wird für wenige Sekunden auf etwa 135 Grad erhitzt.
- „sterilisiert“. Milch wird länger bei rund 100 Grad erhitzt. Dadurch werden Keime entfernt, aber auch viele Nährstoffe und ein Teil des Geschmacks gehen verloren.
"Dadurch wird transparenter, warum manche Milch nur wenige Tage hält und andere mehrere Wochen haltbar ist", sagt Krehl.
Begriff „frisch“ darf nicht mehr beliebig genutzt werden
Eine weitere Änderung betrifft die Bezeichnung „frisch“. Wärmebehandelte Milch darf künftig nur dann mit diesem Begriff beworben werden, wenn sie bei maximal 8 Grad gelagert wird und höchstens drei Wochen haltbar ist.
Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale soll damit verhindert werden, dass lange haltbare Produkte einen besonders frischen Eindruck vermitteln. Für Käufer wird dadurch leichter erkennbar, wie ein Produkt tatsächlich verarbeitet wurde. dpa/red
Autor:Sarah Isele aus Mannheim-Nord |