Lohn trotz Krankschreibung nach Kündigung: Urteil stärkt Attest
- Eine ordnungsgemäß ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat einen hohen Beweiswert.
- Foto: dpa
- hochgeladen von Cornelia Bauer
Krankmeldung nach Kündigung. Eine ärztliche Krankschreibung bleibt ein starkes Beweismittel. Selbst wenn sie direkt am Tag der Kündigung beginnt, muss der Arbeitgeber den Lohn in der Regel weiterzahlen, solange keine klaren Gegenbeweise vorliegen.
Darauf weist ein Urteil des Arbeitsgerichts Nordhausen hin, über das die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins berichtet (Az. 3 Ca 438/25). Entscheidend ist der hohe Beweiswert der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Im konkreten Fall arbeitete eine Frau in einer Telefonzentrale im Schichtdienst. Wegen gesundheitlicher Probleme bewarb sie sich intern auf eine andere Stelle. Nachdem diese Umsetzung abgelehnt worden war, kündigte sie selbst. Noch am selben Tag schrieb ihre Hausärztin sie krank. Nach Ablauf der ersten Bescheinigung folgte eine weitere.
Arbeitgeber muss Zweifel belegen
Die Krankenhausträgerin als Arbeitgeberin stellte die Lohnzahlung ein. Sie argumentierte, die Beschäftigte habe zuvor angekündigt, sich krankschreiben zu lassen und später eine andere Diagnose vorzulegen, damit kein Krankengeld nötig werde.
Das Gericht gab jedoch der Arbeitnehmerin recht. Die ordnungsgemäß ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sei das gesetzlich vorgesehene und besonders gewichtige Beweismittel für eine Erkrankung.
Eine vorherige Ankündigung, sich krank schreiben zu lassen, kann diesen Beweiswert zwar erschüttern. Dafür muss der Arbeitgeber eine solche Aussage jedoch nachweisen.
Unklare Beweislage geht nicht automatisch gegen Beschäftigte
Im Verfahren wurden beide Seiten angehört und Zeugen vernommen. Bleibt der Sachverhalt danach unklar, reicht das allein nicht aus, um den Beweiswert des Attests zu widerlegen.
Arbeitnehmende müssen ihre Krankheit in solchen Fällen nicht detailliert offenlegen oder medizinische Diagnosen vor Gericht darlegen. Entscheidend bleibt, ob konkrete und belegbare Hinweise gegen die ärztliche Bescheinigung sprechen.
Für Beschäftigte bedeutet das Urteil vor allem eines. Eine korrekt ausgestellte Krankschreibung hat weiterhin ein hohes Gewicht, auch wenn sie unmittelbar nach einer Kündigung beginnt. dpa/red
Autor:Sarah Isele aus Mannheim-Nord |