Lohn bei Urlaubs-Verlängerung: Das gilt bei Lava und Waldbrand

Auf Sizilien sitzen wegen des jüngsten Ausbruchs des Vulkans Ätna mitten in der Hauptreisezeit mehrere Tausend Urlauber fest. | Foto: Lena Klimkeit/dpa/dpa-mag
  • Auf Sizilien sitzen wegen des jüngsten Ausbruchs des Vulkans Ätna mitten in der Hauptreisezeit mehrere Tausend Urlauber fest.
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Lohn bei Urlaubs-Verlängerung. Wer wegen Lava, Waldbrand oder anderer Naturereignisse nicht rechtzeitig aus dem Urlaub zurückkommt, muss in der Regel mit Lohnausfall rechnen. Für die versäumte Arbeitszeit besteht meist kein Anspruch auf Bezahlung, auch wenn die Verspätung nicht selbst verschuldet ist.

Der Grund liegt laut dem Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel im sogenannten Wegerisiko. «Der Arbeitgeber schuldet nur Lohn für geleistete Arbeit», sagt Volker Görzel. Fällt die Rückreise unfreiwillig aus, schützt das Beschäftigte meist vor arbeitsrechtlichen Sanktionen wie einer Abmahnung. Der Lohn kann aber anteilig gekürzt werden.

Ohne Arbeit besteht meist kein Lohnanspruch

Als grobe Faustregel nennt der Anwalt für einen Ausfalltag das Monatsbruttogehalt geteilt durch 21,25. Wer also mehrere Tage am Urlaubsort festhängt, muss je nach Dauer mit spürbaren Einbußen rechnen.

Individuelle Lösungen können den Lohnausfall abfedern. Möglich sind laut Görzel zum Beispiel:

  • der Abbau von Überstunden
  • zusätzliche Urlaubstage
  • Arbeit vom Urlaubsort aus, wenn die Tätigkeit dafür geeignet ist und der Arbeitgeber zustimmt

Gerade bei unvorhersehbaren Störungen der Rückreise ist es sinnvoll, den Arbeitgeber so früh wie möglich zu informieren und eine praktikable Lösung abzustimmen. Unverschuldete Verspätung schützt damit oft vor Ärger im Job, aber nicht automatisch vor weniger Lohn. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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