Krankmeldung im Job: Wann eine Übergabe verlangt werden kann

Je nach Art der Arbeitsunfähigkeit kann eine Übergabe zumutbar sein. | Foto: Bodo Marks/dpa-mag
  • Je nach Art der Arbeitsunfähigkeit kann eine Übergabe zumutbar sein.
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Krankgeschrieben. Eine Übergabe kann auch während der Krankschreibung verlangt werden, wenn sie gesundheitlich zumutbar ist und nur wenig Aufwand verursacht. Das hilft im Arbeitsalltag vor allem dann, wenn Kollegen kurzfristig Aufgaben übernehmen müssen.

Krankheit kommt oft überraschend. Gerade dann stellt sich im Betrieb schnell die Frage, welche Informationen noch weitergegeben werden müssen. Nach Einschätzung von Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht, kann der Arbeitgeber eine Übergabe grundsätzlich verlangen, wenn sie dem betroffenen Arbeitnehmer gesundheitlich möglich ist.

Entscheidend ist immer der Einzelfall. «Wenn eine Übergabe dem betreffenden Arbeitnehmer gesundheitlich möglich ist, dann kann der Arbeitgeber sicherlich eine verlangen», erklärt Johannes Schipp. Wer mit Fieber im Bett liegt, muss eine Übergabe in der Regel nicht leisten. Bei einem gebrochenen Arm kann sie dagegen zumutbar sein.

Mehr als kurze Übergaben müssen Krankgeschriebene nicht leisten

Auch dann, wenn eine Übergabe grundsätzlich möglich ist, darf sie nicht in normale Arbeitsleistung ausarten. Damit sind aufwendige oder komplizierte Abläufe ausgeschlossen, die die Genesung beeinträchtigen könnten.

Nicht verlangt werden können nach dieser Einordnung etwa

  • eine umfangreiche schriftliche Dokumentation
  • mehrstündige Übergabeprozesse
  • die Teilnahme an Videokonferenzen

Maßgeblich bleibt, ob die angeforderte Übergabe kurz, leicht und gesundheitlich zumutbar ist. Für Beschäftigte heißt das im Alltag, dass eine knappe Einordnung offener Vorgänge möglich sein kann, volle Arbeitsleistung während der Krankschreibung aber nicht geschuldet ist. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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