Kind macht Schaden: Wann Eltern zahlen müssen und wann nicht

Haftung bei Schäden durch Kinder, Aufsichtspflicht und Rolle der privaten Haftpflichtversicherung. | Foto: DVAG Deutsche Vermögensberatung AG/ Volodymyr TVERDOKHLIB
  • Haftung bei Schäden durch Kinder, Aufsichtspflicht und Rolle der privaten Haftpflichtversicherung.
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Kind macht Schaden. Entscheidend ist meist nicht der Spruch „Eltern haften für ihre Kinder“, sondern ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde und wie alt das Kind ist.

Der Klassiker in den Sommerferien: Ein Fußball verfehlt das Tor und trifft die Fensterscheibe des Nachbarn. Für Familien wird es dann schnell teuer, wenn unklar ist, wer den Schaden ersetzt und welche Versicherung überhaupt greift.

Die Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG) ordnet in einer aktuellen Information ein, worauf es bei der Haftung ankommt. Im Kern geht es um drei Punkte: Alter des Kindes, Einsichtsfähigkeit und die Aufsicht durch die Eltern.

Aufsichtspflicht, Alter, Versicherung: Darauf kommt es an

  • Kinder unter sieben Jahren sind grundsätzlich nicht verantwortlich für Schäden, die sie verursachen. Das bedeutet, dass der Schaden nicht automatisch beim Kind „eingetrieben“ werden kann.
  • Bei älteren Kindern kommt es darauf an, ob sie die Folgen ihres Handelns bereits einschätzen konnten. Das wird im Einzelfall bewertet.
  • Eltern haften nicht automatisch. Eine Zahlungspflicht der Eltern entsteht vor allem dann, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde.
  • Was als ausreichende Aufsicht gilt, hängt von Alter, Entwicklung und Situation ab. Kleinkinder brauchen nahezu ständige Begleitung. Grundschulkinder können für kurze Zeit unbeaufsichtigt spielen, wenn klare Regeln bekannt sind. Jugendliche sind meist eigenständig unterwegs, benötigen aber weiterhin Orientierung und gelegentliche Kontrolle.

Auch wenn Aufsicht grundsätzlich ernst genommen wird, lässt sich ein Missgeschick nicht immer verhindern. Genau dafür ist die private Haftpflichtversicherung relevant: In vielen Tarifen sind Kinder und Jugendliche über die Eltern mitversichert, sodass berechtigte Schadenersatzforderungen nicht am Familienbudget hängen bleiben.

Eine eigene Haftpflichtversicherung für das Kind wird laut Einordnung meist erst dann sinnvoll, wenn ein eigener Haushalt gegründet wird oder kein Anspruch auf Mitversicherung mehr besteht. Wichtig im Versicherungscheck ist zudem, ob „deliktunfähige“ Kinder eingeschlossen sind, also Kinder, die rechtlich noch nicht verantwortlich sind.

Unterm Strich bleibt als praktische Konsequenz: Nicht jedes kaputte Fenster führt automatisch zu einer Haftung der Eltern, und ein passender Haftpflichtschutz entscheidet oft darüber, ob ein Ferien-Missgeschick finanziell folgenlos bleibt.

Autor:

Meike Jakob aus Landau

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