Inkasso wegen Online‑Horoskop: Forderung erst prüfen

Vorsicht bei Horoskop-Webseiten: Viele Nutzer berichten von unerwarteten Rechnungen und Inkassoschreiben, obwohl sie nur kostenlose oder Test-Angebote genutzt haben. | Foto: dpa
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Online-Horoskop-Abo. Unerwartete Rechnungen oder Inkassoschreiben nach einem angeblich abgeschlossenen Horoskop-Abo müssen nicht automatisch bezahlt werden. Verbraucherschützer raten dazu, Forderungen zuerst genau zu prüfen, weil oft unklar ist, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist.

Viele Betroffene berichten laut dem Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland, dass sie auf Horoskop- oder Wahrsage-Webseiten ein vermeintlich kostenloses oder nur testweises Angebot genutzt hätten. Später folgten jedoch Rechnungen oder Schreiben von Inkassobüros mit teils hohen Forderungen.

Als Anbieter tauchten nach Angaben des EVZ unter anderem ein in London registriertes Unternehmen sowie Betreiber aus den USA auf. Die Webseiten wechseln dabei häufig. Neue Angebote erscheinen, während ältere Seiten wieder verschwinden.

Klare Zahlungspflicht muss beim Klick erkennbar sein

Ob eine Forderung berechtigt ist, hängt häufig davon ab, ob überhaupt ein gültiger Vertrag zustande kam. Nach EU-Recht muss bei Online-Angeboten klar erkennbar sein, wenn ein Klick eine Zahlungspflicht auslöst.

Ein Inkassoschreiben allein bedeutet daher noch nicht, dass eine Forderung tatsächlich rechtmäßig ist. Nach Einschätzung der Verbraucherschützer fehlt in vielen Fällen eine ausreichende Rechtsgrundlage oder die verlangten Beträge sind überhöht.

Unterlagen sichern und Forderung schriftlich widersprechen

Das Europäische Verbraucherzentrum rät Betroffenen, zunächst Belege zu sichern und Forderungen genau zu prüfen. Dazu gehören unter anderem folgende Schritte:

  • E-Mails, Briefe und Vertragsunterlagen aufbewahren sowie Screenshots der betreffenden Internetseite anfertigen
  • Über das Rechtsdienstleistungsregister beim Bundesamt für Justiz prüfen, ob das Inkassounternehmen überhaupt registriert ist
  • Forderungen schriftlich widersprechen, wenn sie als unbegründet oder fehlerhaft erscheinen
  • Nicht beim Inkassobüro anrufen, weil Gespräche häufig darauf abzielen, Druck aufzubauen oder Ratenzahlungen zu vereinbaren
  • Persönliche Daten wie Geburtsdatum, E-Mail-Adresse oder Zahlungsinformationen bei unbekannten Horoskopseiten nur sehr zurückhaltend angeben
  • Online-Angeboten unbekannter Anbieter grundsätzlich kritisch begegnen

Bei überraschenden Rechnungen rund um Online-Horoskope entscheidet daher oft ein genauer Blick auf Vertrag, Anbieter und Inkassoforderung darüber, ob überhaupt eine Zahlungspflicht besteht. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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