Halloween-Streiche: Was ist erlaubt, wer macht sich strafbar - die Polizei klärt auf

Halloween ohne Ärger: Was beim „Trick or Treat“ erlaubt ist – und wo Grenzen gelten, erfahren Eltern und Kinder hier. (Symbolbild erstellt mit generativer KI) | Foto: Heike Schwitalla
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Halloween. Ausgehöhlte Kürbisse mit Monsterfratzen leuchten, Horror-Häuser sind geschmückt: In der Nacht auf den 1. November ist wieder Gruseln angesagt. Denn dann ist Halloween und Scharen an Kindern ziehen verkleidet von Haus zu Haus und fordern "Süßes, sonst gibt's Saures" - angelehnt an den amerikanischen Brauch des  "trick or treat".  Damit es jedoch am Morgen danach kein böses Erwachen droht, sollten auch beim Streichespielen gewisse Regeln eingehalten werden. Denn so mancher Scherz wird schnell zur Straftat, warnt die Polizei.
Müll im Vorgarten verteilen, die Hauswand mit Farbe beschmieren oder Autos zerkratzen: All das sind keine Kavaliersdelikte, sondern Sachbeschädigungen und somit strafbar. Darauf macht das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz zu Halloween aufmerksam. Sachbeschädigungen können mit einer Geldstrafe und sogar mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe drohen sogar, wenn Sachen beschädigt werden, die der öffentlichen Nutzung dienen. Dazu gehören beispielsweise auch demolierte Parkbänke und zerkratzte Scheiben in Zügen.

Was viele nicht wissen: Ein Halloween-Streich kann auch für diejenigen teuer werden, die nur dabei sind und zuschauen - denn dann handelt es sich um gemeinschaftliche Sachbeschädigung. In jedem Fall bedeutet das mindestens eine Geldstrafe, hinzu kommt die Schadenswiedergutmachung. Eltern sollten sich zudem bewusst sein, dass sie bei missglückten Streichen ihrer Kinder haften können - entweder, weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben oder weil das Kind zu unreif ist. Am besten ist es daher, mit dem Kind vorab zu klären, was es darf und was es nicht darf.

Süßes oder Saures: Zu Halloween ziehen Kinder von Tür zu Tür und hoffen auf Süßigkeiten. Auch so mancher Streich wird geplant. Doch Achtung: nicht alles ist erlaubt. (Symbolfoto erstellt mit generativer KI) | Foto: Heike Schwitalla
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Halloween-Streiche: Was ist erlaubt?

Damit die Streiche der Kinder und Jugendlichen nicht als Sachbeschädigung enden, klären Sie Ihre Kinder darüber auf, dass Eier an Hauswände werfen oder Böller in Briefkasten stecken, keine Streiche sind, sondern eine Sachbeschädigung darstellen. Es kann im schlimmsten Fall sogar eine Anzeige folgen. Eltern sollten ein Auge darauf haben,  welche Gegenstände ihre Kinder mit auf Halloween-Tour nehmen. Es gelte, so die Polizei weiter, dem Kind Mut, trotz Gruppendruck nicht bei üblen Streichen mitzumachen. Falls möglich, sollten gerade jüngere Kinder auf ihrer Halloween-Runde von Erwachsenen  begleitet werden.

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Halloween ohne Ärger: Was beim „Trick or Treat“ erlaubt ist – und wo Grenzen gelten, erfahren Eltern und Kinder hier. (Symbolbild erstellt mit generativer KI) | Foto: Heike Schwitalla
Süßes oder Saures: Zu Halloween ziehen Kinder von Tür zu Tür und hoffen auf Süßigkeiten. Auch so mancher Streich wird geplant. Doch Achtung: nicht alles ist erlaubt. (Symbolfoto erstellt mit generativer KI) | Foto: Heike Schwitalla
Autor:

Heike Schwitalla aus Germersheim

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