Gleiche Strafe vor Gericht: Pass darf Urteil nicht verschärfen
- OLG Köln: Kein härteres Urteil nur wegen fehlendem deutschem Pass – Herkunft darf bei der Strafzumessung nicht zählen.
- Foto: dpa
- hochgeladen von Cornelia Bauer
Strafmaß im Strafrecht. Die Staatsangehörigkeit eines Angeklagten darf bei der Höhe einer Strafe keine Rolle spielen. Das Oberlandesgericht Köln hat klargestellt, dass ein fehlender deutscher Pass kein Grund für ein härteres Urteil ist.
Ausgangspunkt war ein Verfahren vor dem Amtsgericht Siegburg. Dort war ein Mann wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. In der Begründung wertete das Gericht strafschärfend, dass der Angeklagte Ausländer sei und in einem Land Straftaten begehe, das ihm Aufenthalt und Sozialleistungen gewährt habe.
Das Oberlandesgericht Köln beanstandete diese Argumentation in seinem Beschluss (Az. 1 ORs 231/25). Nach Auffassung der Richter darf die Ausländereigenschaft nicht als Grund für eine strengere Strafe herangezogen werden. Auch ein weiterer Punkt blieb im Urteil des Amtsgerichts unberücksichtigt. Der Angeklagte war bislang nicht vorbestraft.
Staatsangehörigkeit darf bei der Strafhöhe keine Rolle spielen
Nach der Entscheidung gilt der gleiche Maßstab für alle Angeklagten. Eine besondere Pflicht für Menschen ohne deutschen Pass, sich im Gastgeberland straffrei zu verhalten, besteht laut Gericht nicht. Damit dürfe auch kein zusätzlicher Strafgrund daraus abgeleitet werden.
Der Beschluss betont einen zentralen Grundsatz der Strafzumessung. Persönliche Merkmale wie Herkunft oder Staatsangehörigkeit sind für die Höhe der Strafe grundsätzlich irrelevant. Entscheidend sind vielmehr die konkrete Tat, mögliche Vorstrafen und die individuellen Umstände des Falls.
«Die Entscheidung stärkt den Grundsatz, dass Herkunft oder Staatsangehörigkeit bei der Strafzumessung keine Rolle spielen dürfen», erklärt Swen Walentowski, Sprecher von anwaltauskunft.de.
Für Gerichte bedeutet das Urteil eine klare Leitlinie. Bei der Festlegung des Strafmaßes müssen ausschließlich tatbezogene Faktoren berücksichtigt werden. dpa/red
Autor:Sarah Isele aus Mannheim-Nord |