Gerichtsurteil sorgt für Aufsehen: Wann Opfer leer ausgehen
- Opfer von Gewalttaten können unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Entschädigung für Folgeschäden erhalten. Allerdings nicht, wenn dies als unbillig gilt.
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Opferentschädigung. Nach einer Gewalttat können Betroffene staatliche Leistungen erhalten. Ein Anspruch besteht jedoch nicht immer. Gerichte können Zahlungen ablehnen, wenn der Angriff im Umfeld krimineller Aktivitäten steht.
Wer durch eine vorsätzliche Gewalttat gesundheitliche Schäden erleidet, kann nach dem Opferentschädigungsrecht Unterstützung vom Staat beantragen. Dazu zählen etwa Leistungen wegen körperlicher Verletzungen oder psychischer Folgen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Einsatz öffentlicher Mittel im Einzelfall als angemessen gilt.
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat diese Grenze in einem Urteil deutlich gemacht. In dem Verfahren ging es um einen Mann, der bei einer eskalierten Auseinandersetzung angeschossen wurde und anschließend Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz beantragte.
Gericht ordnet Angriff kriminellem Umfeld zu
Der Mann hatte einen Gebrauchtwagenhändler besucht, zu dem geschäftliche Kontakte bestanden. Vor Ort gerieten mehrere Personen in Streit. Die Situation eskalierte. Neben einem Baseballschläger und einer Eisenstange kam auch eine Schusswaffe zum Einsatz. Ein Schuss traf den Kläger am Oberschenkel. Später gab er an, unter körperlichen und psychischen Beschwerden zu leiden.
Die zuständige Behörde lehnte den Antrag auf staatliche Entschädigung ab. Dagegen klagte der Mann. Das Landessozialgericht bestätigte jedoch die Entscheidung der Behörde.
Nach Auffassung des Gerichts war der Kläger zwar Opfer eines vorsätzlichen und rechtswidrigen Angriffs. Dennoch sei es in diesem Fall unbillig, öffentliche Mittel einzusetzen. Die Richter sahen den Vorfall im Umfeld krimineller Aktivitäten.
Mehrere Beteiligte, darunter auch der Kläger, waren bereits polizeibekannt. Außerdem habe der Mann nicht zur Aufklärung der Tat beigetragen. Stattdessen habe er versucht, die Angelegenheit über eine Telefonüberwachung selbst zu regeln. Auch seine Aussagen gegenüber der Polizei hätten nach Ansicht des Gerichts typisches Szenewissen erkennen lassen.
Das Urteil zeigt, dass staatliche Opferentschädigung nicht automatisch gewährt wird. Entscheidend ist auch, ob Betroffene selbst in ein kriminelles Umfeld eingebunden waren oder sich der staatlichen Rechtsordnung entzogen haben. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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