Fett sparen beim Einkauf: Was „fettreduziert“ wirklich bedeutet

Wird ein Lebensmittel als "fettreduziert" beworben, so muss es mindestens 30 Prozent weniger Fett enthalten als vergleichbare Produkte | Foto: dpa
  • Wird ein Lebensmittel als "fettreduziert" beworben, so muss es mindestens 30 Prozent weniger Fett enthalten als vergleichbare Produkte
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Fettreduzierte Lebensmittel. Begriffe wie „fettreduziert“, „leicht“ oder „ohne Fett“ klingen nach weniger Kalorien. Tatsächlich sagen diese Angaben aber Unterschiedliches aus. Wer Produkte im Supermarkt vergleicht, kann dadurch besser einschätzen, ob ein Lebensmittel wirklich fettarm ist.

Viele greifen im Regal automatisch zu Produkten mit solchen Aufdrucken. Die Erwartung dahinter ist klar. Weniger Fett soll auch weniger Energie liefern. Nach Angaben des Bundesverbands der "Verbraucher Initiative" trifft das jedoch nicht immer zu.

Welche Aussagen zu Nährstoffen auf Lebensmitteln stehen dürfen, ist gesetzlich geregelt. Trotzdem lohnt sich ein genauer Blick auf die Bezeichnungen.

„Fettreduziert“ heißt nur: weniger als das Original

Wird ein Lebensmittel als „fettreduziert“ verkauft, muss es mindestens 30 Prozent weniger Fett enthalten als ein vergleichbares Produkt. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass es insgesamt fettarm oder kalorienarm ist.

Gerade bei ursprünglich sehr fettreichen Lebensmitteln bleibt der Fettgehalt oft hoch. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Salami
  • Leberwurst
  • Sahne
  • Crème fraîche
  • Kartoffelchips

Auch wenn diese Produkte 30 Prozent weniger Fett enthalten als das Original, bleiben sie meist energiereich. "Schauen Sie dabei aber genau hin, um was für ein Produkt es sich handelt. Fettreiche Lebensmittel wie Salami, Leberwurst, Sahne, Crème fraîche oder Kartoffelchips werden nicht zu fett- und energiearmen Produkten, nur weil sie 30 Prozent weniger Fett enthalten als die Originale", erklärt Alexandra Borchard-Becker, Fachreferentin bei der "Verbraucher Initiative".

Auch „leicht“ oder „energiereduziert“ hat feste Regeln

Ähnlich funktioniert die Kennzeichnung „energiereduziert“. Solche Lebensmittel müssen mindestens 30 Prozent weniger Kalorien enthalten als vergleichbare Produkte.

Der Begriff „leicht“ oder „light“ kann sich dagegen auf verschiedene Eigenschaften beziehen. Ein Produkt darf so bezeichnet werden, wenn es mindestens 30 Prozent weniger Energie, Fett oder Zucker enthält als das Vergleichsprodukt. Entscheidend ist, dass klar erkennbar ist, worauf sich die Reduzierung bezieht, etwa auf den Fettanteil oder den Energiegehalt.

Die "Verbraucher Initiative" rät deshalb, zusätzlich einen Blick auf Zutatenliste und Nährwerttabelle zu werfen. Dort lässt sich erkennen, wie viel Fett oder Energie tatsächlich enthalten ist.

Hinzu kommt ein weiterer Punkt. Produkte mit „Light“-Aufdruck sind häufig teurer als Lebensmittel mit ähnlichen Nährwerten ohne besondere Kennzeichnung. Beispiele sind Käse mit 30 Prozent Fett in der Trockenmasse, Fruchtjoghurts mit 1,5 Prozent Fett oder magere Aufschnittsorten wie gekochter Schinken und Putenbrust.

Bei „fettarm“ und „ohne Fett“ sind die Grenzen klar

Verlässlicher sind die Angaben „fettarm“ und „ohne Fett“. Diese Begriffe sind genau festgelegt.

  • „Fettarm“ bedeutet: höchstens 3 Gramm Fett pro 100 Gramm Lebensmittel.
  • „Ohne Fett“ bedeutet: maximal 0,5 Gramm Fett pro 100 Gramm.

Solche Angaben können allerdings ebenfalls täuschen. Auf Süßigkeiten wie Fruchtgummis wird zum Beispiel oft hervorgehoben, dass sie „ohne Fett“ sind. Das stimmt zwar. Gleichzeitig enthalten sie viel Zucker und liefern dadurch trotzdem reichlich Energie.

Ein kurzer Blick auf die Nährwerttabelle zeigt daher oft schneller, wie viel Fett und Kalorien tatsächlich im Produkt stecken. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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