Drogentest im Job: Wann Arbeitgeber ihn verlangen dürfen

In einigen Berufen kann der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an einem Drogentest haben. | Foto: Philipp von Ditfurth/dpa/dpa-mag
  • In einigen Berufen kann der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an einem Drogentest haben.
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Drogentest im Job. Arbeitgeber dürfen einen Drogentest nicht einfach anordnen, weil dafür meist die Einwilligung des Arbeitnehmers und ein berechtigtes Interesse nötig sind. Für Beschäftigte ist vor allem wichtig, dass ein bloßer vager Verdacht in der Regel nicht ausreicht.

Wer fahrig oder verändert zur Arbeit erscheint, kann Kollegen und Vorgesetzte verunsichern. Ob dann sofort ein Test verlangt werden darf, hängt laut Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht, stark vom Einzelfall und vom Arbeitsplatz ab.

«Drogentests greifen in das Persönlichkeitsrecht ein, weshalb das in vielen Fällen ohne eine Einwilligung des Arbeitnehmers nicht gehen wird», erklärt Schipp. Zudem müsse der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an dem Test haben. Allein unklare Anhaltspunkte, dass ein Angestellter womöglich Drogen genommen haben könnte, genügen dafür meist nicht.

In sicherheitsrelevanten Berufen gelten strengere Maßstäbe

Ein berechtigtes Interesse kann es vor allem in sicherheitsrelevanten Tätigkeiten geben. Als Beispiele nennt Schipp unter anderem Piloten, Busfahrer oder Lokführer. Besteht dort ein konkreter Verdacht, dass jemand unter Drogeneinfluss steht, kann der Arbeitgeber einen Test verlangen.

Physisch zwingen kann der Arbeitgeber Beschäftigte aber auch dann nicht. Eine Verweigerung kann dennoch Folgen für das Arbeitsverhältnis haben.

  • Ist der Test gerechtfertigt und wird er verweigert, kann eine Abmahnung folgen.
  • Bleibt das Verhalten bestehen, kann im weiteren Verlauf auch eine Kündigung möglich sein.
  • Ist der Test dagegen nicht berechtigt, hat eine Verweigerung in der Regel keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen.

Nach einer Prüfung durch das Arbeitsgericht können unberechtigte Abmahnungen aus der Personalakte entfernt werden. Auch Kündigungen können dann unwirksam sein.

Für den Alltag im Job gilt damit vor allem diese Einordnung: Ohne konkreten Grund ist ein Drogentest meist nicht zulässig, in sicherheitsrelevanten Berufen kann eine Verweigerung aber erhebliche Folgen haben. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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