Dienstreise ablehnen: Wann Beschäftigte nicht fahren müssen
- Eine Dienstreise kann bereits im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden.
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Dienstreise ablehnen. Beschäftigte müssen eine angeordnete Dienstreise nicht in jedem Fall antreten, weil Arbeitsvertrag und persönliche Umstände den Ausschlag geben können.
Für viele gehört Reisen zum Job, für andere kollidiert es mit Familie, Gesundheit oder dem Alltag. Entscheidend ist laut Arbeitsrechtlerin Nathalie Oberthür, ob der Arbeitsort im Vertrag so festgelegt ist, dass Dienstreisen ausgeschlossen sind, oder ob solche Reisen ausdrücklich ausgeschlossen wurden.
Ist das der Fall, dürfen Arbeitgeber Dienstreisen nicht anordnen. Fehlt ein solcher Ausschluss, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Dienstreise in der Regel nicht folgenlos verweigern. Dann drohen etwa arbeitsrechtliche Konsequenzen wie eine Abmahnung.
Persönliche Gründe können im Einzelfall entscheidend sein
Auch wenn ein Arbeitgeber Dienstreisen grundsätzlich anordnen darf, muss die Entscheidung nach billigem Ermessen erfolgen. "Das kommt darauf an, ob der Arbeitsort im Arbeitsvertrag so festgelegt ist, dass er auch Dienstreisen ausschließt", sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Arbeitgeber dürfen die Folgen für Beschäftigte also nicht einseitig ausblenden. Berechtigte persönliche Belange wie die Betreuung von Kindern oder gesundheitliche Bedenken müssen nach Angaben der Fachanwältin berücksichtigt werden.
Ob eine Dienstreise zumutbar ist, muss deshalb jeweils im Einzelfall geprüft werden. Praktisch heißt das, dass weder ein generelles Nein noch eine pauschale Anordnung immer zulässig ist. dpa/red
Autor:Sarah Isele aus Mannheim-Nord |