Bewerbung im Job schreiben: Das gilt auch intern

Auch wer sich intern auf eine Stelle bewerben will, muss das Schreiben in der Freizeit verfassen. | Foto: Christin Klose/dpa-mag
  • Auch wer sich intern auf eine Stelle bewerben will, muss das Schreiben in der Freizeit verfassen.
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  • hochgeladen von Cornelia Bauer

Interne Bewerbung in der Arbeitszeit schreiben. Wer sich auf eine neue Stelle bewerben will, muss die Unterlagen grundsätzlich in der Freizeit verfassen. Das gilt auch dann, wenn die Stelle im eigenen Unternehmen ausgeschrieben ist und ein Wechsel am Ende beiden Seiten nutzen könnte.

Im Arbeitsalltag liegt es nahe, eine interne Bewerbung schnell zwischendurch zu schreiben. Nach Einschätzung von Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein, ist das aber nicht erlaubt.

Bewerbungen zählen rechtlich nicht zur Arbeitszeit

Denn das Verfassen von Bewerbungen sei grundsätzlich keine Arbeitszeit, «unabhängig davon, ob die Bewerbung innerhalb des eigenen Unternehmens oder außerhalb bei einem anderen Unternehmen erfolgen soll», erklärt Oberthür.

Damit gilt für interne Bewerbungen dieselbe Einordnung wie für Bewerbungen bei anderen Arbeitgebern. Wer sich um eine neue Stelle bemüht, muss Anschreiben und Unterlagen daher in der Freizeit vorbereiten. Für Beschäftigte heißt das vor allem, private Bewerbungszeit klar von der bezahlten Arbeitszeit zu trennen. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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