Arbeitsmittel für Linkshänder: Was der Chef stellen muss
- Zollstock für Linkshänder: Viele Werkzeuge sind für Rechtshänder konzipiert.
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Arbeitsmittel für Linkshänder. Linkshänder können im Job passende Arbeitsmittel verlangen, wenn sonst die Arbeit unnötig erschwert wird oder die Gesundheit leiden kann.
Ob Computermaus, Schere oder Werkzeug. Viele Arbeitsplätze sind auf Rechtshänder ausgerichtet. Für Linkshänder kann das im Alltag unpraktisch sein und je nach Tätigkeit auch zur Belastung werden.
Nach Angaben von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, ist die Rechtslage klar. "Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer geeignete Arbeitsmittel zur Erbringung der Arbeitsleistung zur Verfügung zu stellen". Grundlage dafür sind das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung.
Auch Maschinen müssen angepasst werden
Das bedeutet, dass Arbeitgeber geeignete Arbeitsmittel für Linkshänder auf eigene Kosten bereitstellen müssen. Dazu können etwa spezielle Computermäuse, Scheren oder andere Werkzeuge gehören.
Bei größeren Geräten endet die Pflicht nicht automatisch. "Maschinen sind, soweit mit vertretbarem Aufwand möglich, entsprechend anzupassen", so Bredereck. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber mögliche Risiken für linkshändige Beschäftigte ermitteln und ihnen begegnen.
Gesundheitsgefährdende Arbeit an Geräten, die nur für Rechtshänder ausgelegt sind, ist demnach nicht ohne Weiteres zulässig. Dass es für bestimmte Arbeitsmittel überhaupt spezielle Linkshänder-Ausführungen gibt, kann laut dem Fachanwalt bereits ein Indiz für einen Anspruch auf Bereitstellung sein.
Die Händigkeit muss im Bewerbungsgespräch nicht offengelegt werden
Auch im Bewerbungsverfahren spielt die Händigkeit rechtlich nur eine begrenzte Rolle. «Fragen darf der Arbeitgeber in der Regel nicht. Daher darf man notfalls sogar lügen.», so Alexander Bredereck.
Für Beschäftigte läuft die praktische Konsequenz damit auf eine klare Einordnung hinaus. Geeignete Arbeitsmittel für Linkshänder sind keine Gefälligkeit, sondern Teil der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. dpa/red
Autor:Sarah Isele aus Mannheim-Nord |