War sie als Frau benachteiligt? Ex-Bürgermeisterin kämpft vor Gericht für Gleichstellung
- Ihr Fall liegt mittlerweile beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim. (Archivbild)
- Foto: dpa
- hochgeladen von Cornelia Bauer
Gleichstellungsklage. In Todtmoos beschäftigt ein Gehaltsstreit um das Bürgermeisteramt die Justiz und die Gemeindepolitik. Die frühere Rathauschefin Janette Fuchs klagt auf Schadenersatz und Entschädigung wegen aus ihrer Sicht ungleicher Bezahlung.
Fuchs sagt, es gehe um das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit und gleiche Verantwortung“ im öffentlichen Dienst. Die Gemeinde Todtmoos weist eine Benachteiligung wegen des Geschlechts zurück und beantragt die Abweisung der Klage.
Erstes Urteil sprach Ex-Bürgermeisterin Geld zu
Das Verwaltungsgericht Freiburg gab der Klägerin im vergangenen Jahr recht. Es verurteilte die Gemeinde unter anderem zu mehr als 36.500 Euro Schadenersatz sowie 7.000 Euro Entschädigung. Die Kommune legte Berufung ein.
Am Donnerstag, 26. März, verhandelt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim ab 11 Uhr über den Fall.
Unterschiedliche Besoldung bei Vorgänger und Nachfolger
Fuchs war 2014 im ersten Wahlgang zur Bürgermeisterin des Schwarzwald-Kurorts gewählt worden. Sie sagt, die Zusammenarbeit mit der Verwaltung sei gut gewesen, mit dem Gemeinderat teils schwieriger. Bei der Wahl 2022 unterlag die parteilose Amtsinhaberin.
Schon ihr Vorgänger war zum Amtsantritt eine Besoldungsstufe höher eingruppiert worden. Später erfuhr Fuchs aus der Presse, dass auch ihr Nachfolger direkt höher eingestuft wurde. Daraufhin entschloss sie sich zur Klage.
Gemeinderat entscheidet über Eingruppierung
In Baden-Württemberg richtet sich die Bezahlung von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern nach dem Landeskommunalbesoldungsgesetz. Je nach Einwohnerzahl stehen in der Regel zwei Besoldungsgruppen zur Wahl. Die Entscheidung trifft der Gemeinderat.
Nach Angaben des Innenministeriums sind dabei ausschließlich objektive Anforderungen des Amtes maßgeblich. Subjektive Kriterien wie persönliche Leistung, Erfahrung oder das Geschlecht dürfen keine Rolle spielen.
Der Anwalt der Gemeinde verweist auf veränderte Rahmenbedingungen über die Jahre. Dazu zählen Einwohner- und Übernachtungszahlen, die Finanzlage sowie die personelle Ausstattung. Zudem habe sich die Rechtsgrundlage geändert.
Fuchs, heute Pensionärin, sagt, der lange Rechtsstreit belaste sie nicht. Sie engagiere sich ehrenamtlich und arbeite als Tiertherapeutin. Eine erneute Bewerbung um ein Bürgermeisteramt schließt sie aus. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
|
| Cornelia Bauer auf Facebook | |