Urteil nach Schleusen-Crash bei Iffezheim: 1,7 Mio Euro Schadenersatz
- Der Unfall passierte im November 2023. (Archivbild)
- Foto: Philipp von Ditfurth/dpa
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Iffezheim. Nach einem schweren Unfall an einer Rheinschleuse müssen eine Steuerfrau und die Eignerfirma eines Frachtschiffs insgesamt 1,7 Millionen Euro Schadenersatz zahlen. Das entschied das Amtsgericht Kehl als Rheinschifffahrtsgericht nach dem Zusammenstoß eines Güterschiffs mit einem Schleusentor bei Iffezheim im Landkreis Rastatt.
Das Schiff „La Primavera“ war vor rund zweieinhalb Jahren ungebremst gegen das Schleusentor gefahren. Nach den Feststellungen des Gerichts war die Steuerfrau während ihrer Wache eingeschlafen. Mindestens 20 Minuten soll sie am Steuer geschlafen haben, bevor es zum Aufprall kam.
Gericht sieht keine Ausnahmen von der Haftungsgrenze
Die Bundesrepublik Deutschland als Eigentümerin der Schleusenanlage verlangte ursprünglich fast vier Millionen Euro Schadenersatz. Das Gericht sprach jedoch 1,7 Millionen Euro zu. Grund ist eine gesetzliche Haftungsobergrenze im Binnenschifffahrtsrecht. Sie richtet sich nach der Größe des Schiffes und begrenzt die mögliche Schadenssumme.
Eine höhere Haftung wäre nur möglich gewesen, wenn grob leichtfertiges Verhalten nachgewiesen worden wäre und der Schaden als wahrscheinlich erkennbar gewesen wäre. Das sah das Gericht nach eigener Einschätzung nicht als belegt an.
Auch eine von der Steuerfrau angeführte Herzerkrankung erkannte das Gericht nicht als Entschuldigung an.
Alkohol spielte für Urteil keine entscheidende Rolle
In einem parallel geführten Strafverfahren war die Frau bereits verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Karlsruhe sprach sie der fahrlässigen Gefährdung des Schiffsverkehrs schuldig. Sie erhielt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 25 Euro. Laut Staatsanwaltschaft lag die Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit bei mindestens 1,13 Promille.
Für die zivilrechtliche Haftungsfrage spielte der Alkoholkonsum laut Gericht jedoch keine entscheidende Rolle.
Der Kapitän des Schiffes blieb ohne Konsequenzen. Zum Zeitpunkt des Unfalls hielt er sich unter Deck auf und hatte nach Auffassung des Gerichts keinen Anlass, der Steuerfrau zu misstrauen. Seit einem früheren Vorfall im Jahr 2020 hatte sie ohne Beanstandungen gearbeitet.
Das Urteil des Amtsgerichts Kehl ist noch nicht rechtskräftig. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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