Prozess nach Geldtransporter-Überfall bei Schweinfurt gestartet
- Der Angeklagte soll in Bayern einen Überfall und in Baden-Württemberg einen Einbruch begangen haben. (Symbolbild)
- Foto: Daniel Vogl/dpa
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Schweinfurt. Nach einem spektakulären Überfall auf einen Geldtransporter und einer Flucht quer durch Bayern und Baden Württemberg beginnt am Montag, 11. Mai, um 9 Uhr vor dem Landgericht Schweinfurt der Prozess gegen einen 40 Jahre alten Mann.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten mehrere schwere Straftaten vor. Dazu zählen unter anderem:
- schwere räuberische Erpressung
- besonders schwerer Raub
- räuberischer Diebstahl
- gefährliche Körperverletzung
Für das Verfahren sind bis Ende Mai insgesamt fünf Verhandlungstage geplant.
Maskiert vor Bank in Kolitzheim
Nach Ermittlungen soll der Mann am Freitag, 20. Juni, maskiert vor einer Bank in Kolitzheim im Landkreis Schweinfurt einen Geldtransporter überfallen haben. In dem Fahrzeug befanden sich rund drei Millionen Euro.
Der Angreifer soll einem Mitarbeiter des Geldtransportunternehmens sogar die Schusswaffe geraubt haben. Der Überfall scheiterte jedoch. Die Fahrerin des Transporters reagierte schnell und fuhr mit dem Fahrzeug davon.
Flucht über Bayern nach Baden Württemberg
Nach der misslungenen Tat soll der Verdächtige nach Baden Württemberg geflüchtet sein. Einen Tag später soll er in Walldürn im Neckar Odenwald Kreis in ein Autohaus eingebrochen sein und dort Geld gestohlen haben.
Als die Polizei eintraf, flüchtete der Mann laut Ermittlern erneut mit einem Fahrzeug.
Polizeiwagen geraubt
Im Grenzgebiet zwischen Bayern und Baden Württemberg kam es laut Staatsanwaltschaft gleich zweimal zu Begegnungen mit Polizeistreifen. In beiden Fällen soll der Mann die Beamten bedroht und anschließend mit Tricks und Gewalt deren Streifenwagen gestohlen haben.
Polizisten gaben während der Verfolgung mehrere Schüsse ab. Der Verdächtige konnte zunächst weiter fliehen. Erst nach einer längeren Verfolgungsjagd wurde er schließlich in Walldürn Hornbach festgenommen.
Frage nach Schuldfähigkeit
Der Mann kam zunächst in Untersuchungshaft. Weil er psychisch auffällig gewesen sein soll, wurde er später in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
Im Prozess soll nun auch geklärt werden, ob seine Schuldfähigkeit zur Tatzeit eingeschränkt oder aufgehoben war. Falls der Angeklagte als schuldfähig gilt und verurteilt wird, drohen ihm eine lange Haftstrafe und möglicherweise Sicherungsverwahrung. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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