Automatischer Versand der Nachweise
Corona-Genesene im Kreis Bad Dürkheim

- Nachweis für Genesene in Neustadt und dem Landkreis Bad Dürkheim/ Symbolfoto Corona-Schnelltest
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Landkreis Bad Dürkheim. Wer eine Corona-Infektion überstanden hat, wird von verschiedenen Beschränkungen ausgenommen und damit gleichgestellt zu Personen, die einen vollständigen Impfschutz nachweisen können. So sieht es eine neue Bundesregelung vor. Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, zuständig für den Landkreis Bad Dürkheim und die Stadt Neustadt, wird für alle Personen, die mit Corona infiziert waren, einen entsprechenden Nachweis versenden.
Automatischer Versand der Nachweise
Der Versand erfolgt automatisch: Es wird darum gebeten, von Nachfragen beim Gesundheitsamt abzusehen. „Wir versenden die Nachweise automatisch. Wer bei uns im Gesundheitsamt als Corona-positiv registriert war oder ist erhält einen entsprechenden Nachweis per Post“, sagt Silke Basenach, Leiterin des Gesundheitsamts. Alternativ kann die überstandene Corona-Infektionen mittels des Labor-Ergebnisses über den positiven PCR-Test zum Zeitpunkt der Infektion nachgewiesen werden kann. Es kann also auch auf das Labor-Ergebnis zurückgegriffen werden, wenn dies aufbewahrt wurde. Auch Hausärzte können die Infektion bescheinigen.
Nachweis für Genesene im Landkreis Bad Dürkheim und Neustadt
Die Nachweise stellen die Personen mit überstandener Corona-Infektion gleich mit Personen mit komplettem Impfschutz. Dies gilt ab 28 Tagen nach dem positiven Labor-Ergebnis und wenn die Infektion nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Liegt die Infektion länger als sechs Monate zurück, regelt das Gesetz, das zusätzlich noch eine Impfung vorliegen muss, um die entsprechenden Erleichterungen zu erhalten – es reicht dann aber eine Impfdosis aus. In diesem Fall ist der Nachweis über die überstandene Infektion und der Impfnachweis wichtig.
Autor:
Kim Rileit
aus Ludwigshafen
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So geht Solidarität in Post faktischen Zeiten. Zu Anfang wurde Solidarität eingefordert um die Risikogruppen zu schützen. Nun sieht es so aus: "um die entsprechenden Erleichterungen zu erhalten", die nichts anderes sind, als die Grundrechte, die den Bürgern zuvor entzogen wurden, muss man genesen und/oder geimpft sein. Das ist gelebte Solidarität. Ironie off!
Wie ging der Spruch? "Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten!"
Analog zu Münterfering 2005: "Mit uns wird es keine Mehrwertsteuererhebeung geben!"
2021 heißt es dann: "Es wird keine Impfpflicht geben!"
Kann mir irgendjemand erklären was die Möglichkeit die "entsprechenden Erleichterungen zu erhalten" anderes ist, als eine Impfpflicht durch die Hintertür?
Eine aufklärende diesbezügliche Berichterstattung der ehemals "vierten Gewalt" genannte Presse? Fehlanzeige!
Wo kämen wir auch hin, wenn die Presse objektiv Bericht erstatten würde? Dann müssten sie ja die nicht Verfassungsgemäßen Einschränkungen unseren politisch Verantwortlichen um die Ohren hauen.
Vielleicht liegt es auch daran, dass wir gar keine Verfassung haben, sondern ein Grundgesetz. Das macht es vielleicht leichter, als abhängig Beschäftigter Lohnschreiberling noch in den Spiegel zu schauen...