Erste Erkenntnisse präsentiert
Feuerwehrbedarfsplan der VG
Annweiler. Die Gemeinden sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der allgemeinen Hilfe gesetzlich dazu verpflichtet, eine den lokalen Verhältnissen entsprechende Freiwillige Feuerwehr aufzustellen und mit den erforderlichen baulichen Anlagen und Einrichtungen auszustatten. Die Gemeinden und Landkreise erfüllen ihre Aufgaben als Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung. Die Entscheidungsgrundlage für die verantwortlichen Gremien des Trägers des Feuerwehrwesens bildet der...