Erste Erkenntnisse präsentiert
Feuerwehrbedarfsplan der VG
- Das Rathaus der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels
- Foto: vgv
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Annweiler. Die Gemeinden sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der allgemeinen Hilfe gesetzlich dazu verpflichtet, eine den lokalen Verhältnissen entsprechende Freiwillige Feuerwehr aufzustellen und mit den erforderlichen baulichen Anlagen und Einrichtungen auszustatten. Die Gemeinden und Landkreise erfüllen ihre Aufgaben als Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung.
Die Entscheidungsgrundlage für die verantwortlichen Gremien des Trägers des Feuerwehrwesens bildet der Feuerwehrbedarfsplan. Die fachliche Vorbereitung und Verantwortung obliegt der Verwaltung.
Am Donnerstag, 30. Oktober 2025 stellte Michael Theobald von der beauftragten Firma SOS Group in der Sitzung des Verbandsgemeinderats erste Erkenntnisse zum Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplan der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels vor. Der Referent thematisierte Risikoklassifizierung, Abdeckungsbereiche und Standorte, Feuerwehrhäuser, Personal, Strategiekonzept, Fahrzeuge und Geräte sowie kommunales Krisenmanagement.
Die Verbandsgemeinde (VG) soll in die Abschnitte Nord, Mitte und Süd aufgeteilt werden. In allen Ortsgemeinden der VG ist eine Anpassung der Risikoklassen erforderlich. Die Risikoklasse ist die Grundlage für die jeweilige Vorhaltung von Material und Fahrzeugen.
Die Feuerwehr Annweiler am Trifels ist aktuell die Stützpunktfeuerwehr der VG. Zukünftig sollen auch die Feuerwehren Ramberg und Gossersweiler-Stein als Stützpunktfeuerwehren ausgebaut werden. In Gossersweiler-Stein müssen künftig drei Einsatzfahrzeuge (Löschgruppenfahrzeug, Tanklöschfahrzeug und ein Mannschaftstransportfahrzeug) vorgehalten werden. Weil dort die vorhandene Infrastruktur nicht mehr ausreicht, ist der Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses erforderlich. Auch in Rinnthal muss eine größere Baumaßnahme durchgeführt werden, weil die Platzverhältnisse vor Ort nicht mehr die aktuellen normativen Vorgaben erfüllen. Die Ortswehr Albersweiler muss künftig ebenfalls ein Tanklöschfahrzeug vorhalten.
Die Personalsituation ehrenamtlicher Einsatzkräfte nimmt bundesweit, besonders tagsüber, immer weiter ab. In Waldrohrbach, Dernbach und Völkersweiler muss dringend Personal aufgebaut werden.
Für die Brandbekämpfung in den Tunnelanlagen erstellt die Feuerwehr aktuell ein neues Tunnelausbildungskonzept. Da die VG Bad Bergzabern auch über einen Tunnel verfügt, stimmen sich beide Verbandsgemeinden bei der Ausbildung ab. Auch im Einsatzfall in einer der beiden Verbandsgemeinden werden künftig auch Einsatzkräfte aus der jeweils anderen Tunnel-VG unterstützen. Die anfallenden Aufgaben sollen auch auf die umliegenden Wehren verteilt werden, sodass die Stützpunktwehr in Annweiler am Trifels entlastet wird.
Da es sich hier ausschließlich um Freiwillige Feuerwehren handelt, beschloss der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2025 die Einführung einer Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige je geleisteter Stunde bei Einsätzen. Diese gesetzliche Regelung in der Feuerwehrentschädigungsverordnung wird in der Hauptsatzung der VG ausgestaltet.
Künftig haben Feuerwehrangehörige auch für die Heranziehung anlässlich von Einsätzen, bei denen kein Kostenersatz durch einen Verursacher geleistet werden musste Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung. Dadurch soll eine auf Zufälligkeiten beruhende Ungleichbehandlung der Feuerwehrangehörigen vermieden werden und der hohe Verwaltungsaufwand für eine spitze Auslagenabrechnung entfällt. Der Verbandsgemeinderat beschloss eine Aufwandsentschädigung in Höhe von fünf Euro je angefangener halber Stunde Einsatzzeit. Die Aufwandsentschädigung wird künftig einmal jährlich an die betreffenden Wehrangehörigen ausgezahlt. Bisher wurde ein Pauschalbetrag als Zuschuss an die jeweiligen Fördervereine ausbezahlt. Aufgrund einer EDV-Umstellung kann nun automatisiert eine Auszahlung individuell an jede Einsatzkraft gemäß geleisteter Einsatzstunden ausbezahlt werden.
Bei den Einsätzen, für die Kostenersatz geltend gemacht werden kann, wird die Aufwandsentschädigung durch einen entsprechenden Zuschlag bei den Personalkosten dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Autor:Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels aus Annweiler |
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