Reduzierung Geschwindigkeit, Unterschriftenaktion
Lärmschutz abgelehnt
Innerorts bestehe zw. T 50 und T 30 keine nennenswerten Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit einer Straße, d.h. nur unwesentlich längere Fahrtzeit, so das UBA! Die Bau- und Umweltabteilung des Rathauses hat für die Sitzung des BVE-Ausschusses am 23.4.folgenden Beschlussvorschlag dem Gremium vorgelegt: „Die Verwaltung wird beauftragt die Maßnahmen zur Lärmminderung (..) zur Einführung von Tempo 30 umzusetzen. Um eine einheitliche Temporegelung zu erlangen, soll Tempo 30 vom Kreisel...