Änderungen und geplante Maßnahmen
Umsetzung der novellierten Straßenverkehrsordnung in Karlsruhe

Hier soll demnächst Tempo 30 gelten Schwarzwaldstraße mit Geschwindigkeitsreduzierung. | Foto: Stadt Karlsruhe, Ordnungs- und Bürgeramt
  • Hier soll demnächst Tempo 30 gelten Schwarzwaldstraße mit Geschwindigkeitsreduzierung.
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Karlsruhe. Am 11. Oktober 2024 ist eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Möglichkeit, Tempo 30 an weiteren Orten im Stadtgebiet anzuordnen, wenn dem der Gemeinderat auch zustimmt.

Bislang konnten solche Geschwindigkeitsreduzierungen nur im Umfeld von Schulen, Kindertagesstätten sowie Alten- und Pflegeheimen umgesetzt werden. Mit der Novelle wurden diese Schutzmöglichkeiten erweitert, sodass Tempo 30 nun auch an Fußgängerüberwegen, Spielplätzen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie auf stark frequentierten Schulwegen möglich ist. Gleichzeitig könne auf Streckenabschnitten von bis zu 500 Metern, statt bisher nur 300 Metern, zwischen zwei bestehenden Tempo-30-Strecken - wo es Sinn macht - ebenfalls Tempo 30 angeordnet werden (sogenannter "Lückenschluss").

Neue Möglichkeiten der Geschwindigkeitsreduzierung
Die Stadt Karlsruhe prüfe bereits die neuen Möglichkeiten auf deren Umsetzbarkeit und möchte, "wo immer möglich", diese auch nutzen. Eine erste Maßnahme wird in Kürze im Bereich des Fußgängerüberwegs in der Schwarzwaldstraße auf Höhe der Südseite des Hauptbahnhofs umgesetzt; wo dann künftig Tempo 30 gelten soll.

Verkehrszeichen für Ladebereiche
Neben den Regelungen zur Geschwindigkeitsreduzierung bringt die Novelle weitere Änderungen mit sich. So wurde erstmals ein eigenes Verkehrszeichen für Ladebereiche eingeführt. Bisher wurden diese Zonen mit einem eingeschränkten Halteverbot und dem Zusatzzeichen "Ladezone" gekennzeichnet, was für bestehende Ladezonen weiterhin gilt. Bei der Neuanlage solcher Bereiche könne künftig das neue Verkehrszeichen genutzt werden, was in etlichen Bereichen auch Sinn macht, denn die Stadt hat zum Beispiel im Bereich der Kriegs- und Kapellenstraße bislang kaum entsprechende Möglichkeiten eingerichtet.

Bewohnerparkparkzonen auch präventiv möglich
Auch die Anordnung von Bewohnerparkzonen wurde erleichtert. Während diese bisher nur eingerichtet werden konnten, wenn bereits ein erheblicher Parkraummangel bestand, dürfen die zuständigen Behörden nun auch präventiv tätig werden, wenn sich ein solcher Mangel abzeichnet. Dennoch bleibt es erforderlich, vor der Ausweisung neuer Bewohnerparkzonen umfassende Parkraumerhebungen durchzuführen, da diese eine detaillierte Analyse und Bewertung erfordern.

Problem: Nicht genügend Fläche vorhanden

Die Stadt Karlsruhe hat dies aber, wie bei der westlichen Kriegsstraße ersichtlich wurde, noch nicht getan. Auch gibt es bislang keine stadtweite Betrachtung und Erfassung der Parkoptionen oder -möglichkeiten. Ein schneller Blick in den Statistikatlas der Stadt Karlsruhe offenbart aber das nicht gerade kleine Problem: Es gibt in manchen Bereichen (Zahlen von 2023) viel zu wenig Parkflächen, kein Wunder bei älterer Bebauung.

Individuelle motorisierte Mobilität
Zugelassen sind in Karlsruhe rund 168.000 Kraftfahrzeuge; 141.000 davon sind Pkw. Die simple Gegenüberstellung dieser Zahl mit jener von Haushalten/Wohnungen in Karlsruhe (41.000 Wohngebäude/175.000 Haushalte) zeigt die eigentliche Problematik. Bei einer großflächigen älteren Bebauung wie in der Süd-, Ost- oder Weststadt wurde eben kaum entsprechender Platz bei der Planung für individuelle Mobilität berücksichtigt, Tiefgaragen oder Quartiersgaragen schon gar nicht.

Nach den Zulassungszahlen gibt es in Karlsruhe Stadtteile, bei denen die Anzahl der Kraftfahrzeuge sogar die Zahl der Haushalte übertrifft - aus welchen Gründen auch immer: Durlach mit 20.700 (17.300 Haushalte), Oststadt mit 12.300 (13.600 Haushalte), Neureut mit 11.700 (9.900 Haushalte), Südweststadt mit 9.300 (12.800 Haushalte) oder Mühlburg mit 9.000 (10.100 Haushalte).

Dennoch, so die Stadt Karlsruhe, blieben die bisherigen Vorgaben zur Stellplatzverteilung bestehen: Tagsüber dürfen maximal 50 Prozent der Parkplätze für Anwohner reserviert werden. In den Abend- und Nachtstunden könne der Anteil auf 75 Prozent erhöht werden. Jedoch erhalte die Stadt Karlsruhe mit der StVO-Novelle "mehr Handlungsspielraum für verkehrslenkende Maßnahmen". Die neuen Regelungen würden in den kommenden Monaten geprüft und schrittweise umgesetzt.

Es gibt noch viele Hausaufgaben für die Stadtverwaltung
Wünschenswert wäre auf jeden Fall, dass vor der Umsetzung von "verkehrslenkenden Maßnahmen" zum Beispiel die Bürgervereine auch umfassend informiert und in Prozesse eingebunden würden, Bürgerhinweise berücksichtigt würden, stringente Hinweise im Parkleitsystem (auch zum Thema Stadion-Erreichbarkeit) angegangen würden - und endlich auch eine stadtweite Betrachtung in Sachen "Parken in Karlsruhe" erfolgt!

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Autor:

Jo Wagner

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