Kronauer Krisenstab in seinen Entscheidungen bestätigt
Laut Ministerpräsident Wiederöffnung der Friseure am 4. Mai
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt kann der Kronauer Krisenstab mit gutem Gewissen sagen, dass die bisher getroffenen Entscheidungen was die Vereinstätigkeiten angehen – insbesondere auch das Angeln – absolut korrekt waren und sind. Klar ist auch: Die Regelungen gelten bis einschließlich Sonntag, 19. April. Alle weiteren Entscheidungen hängen nun von der neuen Verordnung des Landes und den entsprechenden Auslegungshinweisen ab. Diese Verordnung sei für den heutigen Freitagabend angekündigt....