Neue Linie von Bund und Ländern - Einzelheiten fehlen noch
Zweiter Kronauer Corona-Fall ist geheilt

Weitestgehend zufrieden zeigt sich der Kronauer Krisenstab mit der Einigung von Bund und Ländern zu den Corona-Beschränkungen ab dem kommenden Montag, 20. April. „Wir halten das im Großen und Ganzen für sinnvoll“, so die Verantwortlichen.
Wichtig sei nun, auf Einzelheiten hinzuweisen bzw. zu klären. So könnten Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von unter 800 Quadratmetern (nach Baugenehmigung) nicht einfach öffnen, sondern müssten zunächst Hygienepläne vorweisen.
Offen sei, welche Lockerungen in der Vereinsarbeit umgesetzt werden sollen. „Hierzu haben wir den Gemeindetag dringend gebeten, die Problematik in den baden-württembergischen Landesministerien anzusprechen“, so Bürgermeister Frank Burkard.
Man hoffe sehr, in der noch ausstehenden Verordnung diesbezüglich eine klare Linie erkennen zu können. Für bestimmte Freiluft-Einzelsportarten, wie Angeln, Hundesport und Ähnliches, vermisse man eine klare gesetzliche Grundlage zur Erlaubnis.
Verwaltungsintern gilt das derzeitige Schichtmodell bis einschließlich 30. April weiter. Danach soll die Lage neu bewertet werden. Die nächste Gemeinderatssitzung ist für den 19. Mai vorgesehen, sofern nicht eine angekündigte Verordnung des Innenministeriums bis dahin für alle Bereiche Umlaufbeschlüsse ermöglicht.
Erleichtert zeigen sich die Krisenstabs-Mitglieder über die Tatsache, dass mittlerweile auch der zweite Kronauer Corona-Fall als genesen gilt und so auch in die Statistik Eingang gefunden hat.
Kronau, 16.04.2020

Autor:

Gemeindeverwaltung Kronau aus Kronau

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