Kronauer Krisenstab in seinen Entscheidungen bestätigt
Laut Ministerpräsident Wiederöffnung der Friseure am 4. Mai

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt kann der Kronauer Krisenstab mit gutem Gewissen sagen, dass die bisher getroffenen Entscheidungen was die Vereinstätigkeiten angehen – insbesondere auch das Angeln – absolut korrekt waren und sind.
Klar ist auch: Die Regelungen gelten bis einschließlich Sonntag, 19. April. Alle weiteren Entscheidungen hängen nun von der neuen Verordnung des Landes und den entsprechenden Auslegungshinweisen ab. Diese Verordnung sei für den heutigen Freitagabend angekündigt.
„Wir haben Verständnis, dass gewisse Lockerungen, insbesondere für den Einzel-Vereinssport gefordert werden“, so Bürgermeister Burkard. Dies müsse aber der Gesetzgeber ermöglichen. Bezüglich der konkreten Auslegungen, stehe man in enger Verbindung mit Gemeindetag, Landkreis sowie mit weiteren Gemeinden. Man arbeite derzeit auf Hochtouren. Der Krisenstab wird vor diesem Hintergrund mit Sicherheit auch am Wochenende einberufen, so die Auskunft aus dem Rathaus.
Für Aufregung sorgte heute eine Meldung in den Badischen Neuesten Nachrichten (BNN), die in der Bevölkerung derzeit so verstanden wird, dass die Friseure ab kommenden Montag wieder öffnen dürften. „Wir können uns das nicht erklären, der Ministerpräsident sprach eindeutig von Montag, 4. Mai“, so der Kronauer Krisenstab unmissverständlich. Wer Fragen habe solle sich bitte an die BNN wenden.
Kronau, 17.04.2020

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Autor:

Gemeindeverwaltung Kronau aus Kronau

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