Microsoft-Software bleibt zunächst erlaubt
Bildungsplattform für Schulen

Wenn das Internet wieder ruckelt, möchte man verzweifeln | Foto: Jan Vašek/pixabay.com
  • Wenn das Internet wieder ruckelt, möchte man verzweifeln
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Baden-Württemberg. Im Rahmen des Aufbaus der digitalen Bildungsplattform hat das Kultusministerium in einem Pilotprojekt gemeinsam mit dem Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Stefan Brink den Einsatz von Komponenten von Microsoft Office 365 in einer speziell und mit der Hilfe von der Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg (BITBW) so datensparsam wie möglich konfigurierten Variante geprüft. Im Ergebnis hat der LfDI aus datenschutzrechtlichen Gründen empfohlen, im Schulbereich von einer Nutzung der im Pilotprojekt getesteten Konfiguration von Softwarelösung und Online-Diensten abzusehen, teilt das Baden-Württembergische Kultusministerium mit. Allerdings wird der LfDI die Nutzung der Microsoft-Software an den Schulen nicht verbieten, solange keine neue, datenschutzkonforme Lösung bereitsteht.

Kultusministerin begrüßt Zwischenlösung

Einsatzbereite digitale Lösungen sind gerade in der aktuellen pandemiebedingten Sondersituation an Schulen essentiell. „Daher ist es eine gute Nachricht, dass der Landesdatenschutzbeauftragte den Schulen, die derzeit Microsoft Produkte einsetzen, dies nicht pauschal untersagen wird, bis das Land eine datenschutzkonforme Lösung gesamtheitlich zur Verfügung stellt“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper.
Das Kultusministerium und die Landesdatenschutzbehörde sind sich darüber einig, dass dem Datenschutz gerade im Zusammenhang mit den sehr sensiblen Daten von Schülerinnen und Schülern eine besondere Bedeutung zukommt. Daher hat das Kultusministerium die Empfehlung des Datenschutzbeauftragten  Brink akzeptiert und entschieden, die Komponenten der digitalen Bildungsplattform, die im Rahmen eines Pilotprojekts mit Microsoft-Software getestet und vom LfDI für nicht datensicher genug befunden wurden, auszuschreiben. Auf diesem Weg soll den Schulen so bald wie möglich eine sichere und datenschutzkonforme Lösung zur Verfügung gestellt werden können. Aufgrund des Vergaberechts ist eine Ausschreibung notwendig, das hierfür erforderliche Verfahren wird das Kultusministerium nach den Sommerferien in Zusammenarbeit mit dem Landesdatenschutzbeauftragten einleiten. „Der nun eingeschlagene Weg nützt Schülerinnen und Schülern, Eltern sowie Lehrkräften“, sagte Landesdatenschutzbeauftragter Stefan Brink.

„Möglichkeit des digitalen Unterrichts sicherstellen“

Aufgrund der Fristen des Vergaberechts ist eine Anpassung des Zeit- und Projektplans der Digitalen Bildungsplattform notwendig. Nicht betroffen sind deren bereits vorhandene Bausteine wie Moodle, itslearning, BigBlueButton, Sesam oder Threema. Diese werden wir den Schulen weiterhin zur Verfügung stellen, und perspektivisch sollen diese auch ausgebaut werden, sagt Staatssekretärin Sandra Boser. 

Bessere Beratung der Schulen

Im Hinblick auf die vereinbarte datenschutzkonforme Gesamtlösung hat LfDI Brink unterdessen angekündigt, seine Beratungsleistungen für die Schulen zu intensivieren. „Insbesondere bei konkreten Beschwerden, denen wir weiterhin nachgehen werden, möchte ich zunächst gemeinsam mit den Schulen nach möglichen Lösungen suchen. Zugleich wollen wir die Datenschutzkompetenz an den Schulen stärken.“ Dies soll vor allem dadurch geschehen, indem der LfDI die Angebote seinen Bildungszentrums BIDIB ausbaut. Damit sollen Schulen, schulische Datenschutzbeauftragte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern über den Datenschutz aufgeklärt und dafür sensibilisiert werden.

Weitere Informationen

Informationen zur Bewertung des LfDI finden Sie unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/

Autor:

Roland Kohls aus Ludwigshafen

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