Baden-Württemberg: neue Corona-Regeln ab Samstag
2GPlus in der Gastronomie

Außer in Geschäften zur Grundversorgung gilt beim Shoppen die 2G-Regel | Foto: Andreas Lischka/Pixabay
  • Außer in Geschäften zur Grundversorgung gilt beim Shoppen die 2G-Regel
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Baden-Württemberg. Das Land plant wie angekündigt weitere Verschärfungen der bisherigen Corona-Regeln. Die neue Verordnung wird heute im Umlaufverfahren beschlossen und tritt morgen in Kraft, teilt das baden-württembergische Staatsministerium mit.

Die Landesregierung setzt damit Maßnahmen um, die am Donnerstag zwischen Ländern und Bund als Mindeststandards beschlossen worden sind. Aufgrund der hohen Infektionslage macht das Land von der in der Bund-Länder-Schalte vereinbarten Möglichkeit Gebrauch, in bestimmten Bereichen strengere Regeln einzuführen. Das Land nutzt damit explizit die Spielräume, die der Beschluss für besonders stark betroffene Regionen vorgibt.

Verschärfungen bei Großveranstaltungen und Gastronomie

• Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden stärker eingeschränkt. In der Alarmstufe II sind höchstens 50 % der zugelassenen Kapazität zulässig und es gilt grundsätzlich eine Personenobergrenze von 750 Besucherinnen und Besuchern. Damit finden im Fußball faktisch Geisterspiele statt.
• Für die Gastronomie gilt ab Samstag generell die 2GPlus-Regel. Das gilt auch für Hotelgastronomie.

2G Plus in Kultur- und Freizeiteinrichtungen

• Verschärfung Zutrittsregelung bei Freizeit- und Kultureinrichtungen (2G plus),
• Verschärfung Zutrittsregelung beim Einzelhandel (2G, Ausnahme Grundversorgung),
• Schließung von Weihnachtsmärkten,
• Schließung von Diskotheken und Clubs,
• Alkoholverkaufs- und Konsumverbot im öffentlichen Raum
• Am Silvestertag und Neujahrstag wird ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen und ein Verkaufsverbot von Pyrotechnik im Vorfeld von Silvester.

Strengere Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte

Die strengen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte (1 Haushalt plus max. 1 weitere Person) bleiben bestehen. Gemäß MPK-Beschluss soll zudem eine Teilnehmergrenze für private Feiern und Zusammenkünfte von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich eingeführt werden. Bevor eine solche in Baden-Württemberg eingeführt werden kann, muss der Bund jedoch noch die Voraussetzungen schaffen. In Hotspot-Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 500 gelten weiter nächtliche Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte.

Kretschmann: "Vierte Welle stoppen!"

Ministerpräsident Winfried Kretschmann betonte die Dringlichkeit der Maßnahmen. „Wir sind mitten drin in der vierten Welle, die angetrieben wird von einem hochaggressiven, wandlungsfähigen Virus. Wir müssen zu drastischen Mitteln greifen, um diese Welle zu stoppen. Das schmerzt, aber es ist notwendig. Die Lage auf den Intensivstationen ist dramatisch, wir müssen das System entlasten und die Ansteckungskurve so weit wie möglich abflachen. Deshalb kommt es mehr denn je darauf an, dass wir unsere Kontakte so weit wie möglich begrenzen und die Sicherheitszäune nochmals verstärken. Das gilt in kontaktintensiven Bereichen eben auch für Geimpfte und Genesene, weil auch sie – wenn auch in geringerem Ausmaß – Teil der vierten Welle sind“, sagte der Ministerpräsident. 
„Die Maßnahmen, die wir einführen müssen, bedeuten für zahlreiche Betriebe eine sehr große Härte", so Kretschmann weiter. Das sei der Landesregierung bewusst. "Wir sind mit der Bundesregierung im Gespräch darüber, wie die Wirtschaftshilfen so ausgestaltet werden können, damit die Folgen wirkungsvoll abgefedert werden. Wir setzen uns dabei gegenüber dem Bund dafür ein, dass die Antragsvoraussetzungen und Förderkonditionen im Sinne unserer Unternehmen in den Programmen optimal ausgestaltet werden. So drängen wir unter anderem darauf, dass der Bund jetzt schnellstmöglich klarstellt, dass den Unternehmen, die aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ihren Geschäftsbetrieb einschränken oder einstellen müssen, auch ein möglichst unkomplizierter Zugang zu den Hilfen gewährt wird, auch wenn keine Schließung ausdrücklich angeordnet wurde“, sagte Ministerpräsident Kretschmann.  

Nur Impfen führt dauerhaft aus der Pandemie

Weiterhin sei die Impflücke zu groß. „Es gibt nur ein Mittel, dass uns dauerhaft den Weg aus Pandemie weist und mit dem wir diesen Teufelskreis aus Lockerungen und Schließungen verlassen können. Und diese Mittel lautet: Impfen, Impfen und nochmal Impfen. Mit aller Kraft. Und allen Kräften, die helfen können“, machte Kretschmann deutlich.
Deshalb sei wichtig, dass der Bund die Bemühungen der Länder beim Impfen nochmals stärker unterstützen will. Dazu gehöre wie zugesagt eine verlässliche Impfstofflieferung und die Ankündigung, dass der Kreis derjenigen, die Impfungen durchführen dürfen, deutlich ausgeweitet werden solle. Beim Thema Impfpflicht werde vom Bund neben den bereits geforderten einrichtungsbezogenen Impfpflichten auch eine zeitnahe Entscheidung über eine allgemeine Impfpflicht vorbereitet. „Es freut mich, dass hier Bewegung reinkommt. Das ist ein ganz wichtiges Signal“, so Kretschmann.
Kretschmann begrüßte darüber hinaus, dass Nachbesserungen beim Infektionsschutzgesetz zugesagt wurden. „Ich bitte den Bund nun zügig die Weichen für eine dauerhafte und rechtssichere Lösung zu stellen, die den Ländern die notwendigen Handlungsspielräume gibt. Dazu hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Grundlage bereitet. Wir nutzen das Instrumentarium, das uns zur Verfügung steht, aber das reicht nicht.“ rk/ps

Clubs und Weihnachtsmärkte werden geschlossen
Autor:

Roland Kohls aus Ludwigshafen

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