Neue Verordnung in BW ab Montag
Einschränkungen bei Treffen und Veranstaltungen

Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Baden-Württemberg. Die Lage wird immer kritischer. Obwohl am Wochenende in der Regel niedrigere Werte gemeldet werden, berichtete das Robert-Koch-Institut am Sonntag, 18. Oktober 2020, von 700 neuen Corona-Infektionen in Baden-Württemberg binnen 24 Stunden. Außerdem ist ein weiterer Toter im Zusammenhang mit Covid-19 zu beklagen. Aufgrund der weiter steigenden Infektionszahlen mit dem Coronavirus hat die Landesregierung mit Beschluss vom 18. Oktober 2020 ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am Montag, 19. Oktober 2020, in Kraft.

Dynamik des Virus erfordert rasches Handeln – landesweit weitere verschärfende Maßnahmen

Ministerpräsident Winfried Kretschmann: „Für Deutschland und Baden-Württemberg sind die kommenden Wochen entscheidend. Die Dynamik des Virus erfordert rasches Handeln. Deshalb hat das Kabinett am Samstag in einer Sondersitzung beschlossen, die dritte Pandemiestufe auszurufen. Diese definiert zusätzliche, weitergehende Maßnahmen, die unabhängig von der Inzidenz vor Ort landesweit für alle gelten. Denn wir müssen jetzt alles tun, um den kritischen Trend schnellstmöglich wieder zu stoppen und das Ruder herumzureißen.“

Durch die Altersverschiebung in jüngere Altersgruppen gebe es derzeit zwar einen geringeren Anteil schwerer Verläufe mit entsprechend geringerer Auslastung der Krankenhäuser, dennoch seien viele Lebensbereiche durch die zunehmende Verbreitung von COVID-19 betroffen, was wiederum zu einem erhöhten Risiko für die vulnerablen Gruppen führe. Außerdem falle es den örtlichen Gesundheitsbehörden zunehmend schwer, alle Kontaktpersonen von Neuinfizierten zu ermitteln. Damit steigt das Risiko, dass sich das Virus diffus ausbreitet.

Trend brechen, sonst droht Lage unkontrollierbar zu werden

Gesundheitsminister Manne Lucha: „Steigen die Neuinfektionen, steigt – verzögert – auch die Anzahl der schweren Krankheitsverläufe und der Todesfälle. Es ist deswegen mit einem zunehmenden Eintrag in die Kliniken und Pflegeheime zu rechnen. Daher sind dann insbesondere pflegebedürftige und chronisch kranke Menschen verstärkt betroffen. Die Fallzahlen steigen erheblich, der Trend ist sehr ernst zu nehmen. Wenn dieser jetzt nicht gebrochen wird, dann droht die Lage unkontrollierbar zu werden. Das gilt es mit aller Macht zu vermeiden.“

Um die aktuelle Dynamik abzuschwächen, ergreift die Landesregierung von Montag an weitergehende Maßnahmen, die landesweit gelten. Dadurch soll das Infektionsgeschehen unter Kontrolle gehalten und gleichzeitig das alltägliche Leben weitestgehend aufrechterhalten werden. „Eine Überforderung unseres gesamten Gesundheitssystems dürfen wir gerade jetzt im Hinblick auf den kommenden Winter mit all seinen jahreszeitlich typischen Erkrankungen nicht riskieren“, so Lucha weiter.


Wesentliche Änderungen zum 19. Oktober 2020

Ab dem 19. Oktober gilt in Baden-Württemberg die 3. Pandemiestufe. Daher wurde die Corona-Verordnung des Landes an das stark steigende Infektionsgeschehen angepasst. Folgende Änderungen gelten ab Montag, 19. Oktober 2020:

  • Landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den dem Fußgängerverkehr gewidmeten Bereichen, wie Fußgängerzonen oder Marktplätzen und öffentlichen Einrichtungen sowie öffentlich zugänglichen Bereichen im Freien, soweit die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. (§ 3 Absatz 1 Nr. 11 und 12 sowie Absatz 2 Nr. 9 und 10).
  • Ansammlungen werden auf zehn Personen oder zwei Hausstände begrenzt. (§ 9 Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 3).
  • Das private Zusammentreffen von Personen wird auf maximal zehn Personen oder zwei Hausstände begrenzt. (§ 10 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2).
  • Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen wird auf 100 begrenzt. (§ 10 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2).

Die komplette ab 19. Oktober 2020 gültige Corona-Verordnung ist hier zu finden.

Schärfere Allgemeinverfügungen der Städte weiterhin möglich

Städte und Landkreise, deren Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche über 50 liegt, können per Allgemeinverfügung noch schärfere lokale Maßnahmen ergreifen - wie zum Beispiel nächtliche Ausgangssperren. ps/bas

Baden-Württemberg ruft höchste Corona-Alarmstufe aus

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Autor:

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