Online-Verfahren für Entschädigung bei Verdienstausfällen
Verwaltungsdigitalisierung greift

Anträge auf Entschädigung bei Verdienstausfällen können ab sofort online gestellt werden   | Foto: StartupStockPhotos/Pixabay
  • Anträge auf Entschädigung bei Verdienstausfällen können ab sofort online gestellt werden
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Rheinland-Pfalz. Entschädigungen für Verdienstausfälle aufgrund der Corona-Krise können ab sofort online beantragt werden. „Mit dem Onlineantrag können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Selbstständige alle erforderlichen Angaben machen und Nachweise hochladen: Schnell, einfach und papierlos. Die Anträge werden digital an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung übermittelt“, teilt Detlef Placzek, Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung mit.
Anträge stellen können Selbstständige und Arbeitgebende, die ihren Beschäftigten die Entschädigung auszahlen. Alle Informationen zum Anspruch auf Entschädigung und zum Antragsverfahren stehen ab sofort auf der Internetseite www.ifsg-online.de zur Verfügung. Anträge können über dieselbe Internetseite gestellt werden.

Wer unter Quarantäne gestellt wird oder wegen einer eigenen Infektion nicht arbeiten darf und deshalb einen Verdienstausfall erleidet, erhält aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Entschädigung für seinen Verdienstausfall. Seit dem 30. März gilt dies auch für Menschen, die wegen Kita- oder Schulschließungen ihre Kinder betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können. Neu ist, dass diese Entschädigung nun auch online beantragt werden kann.

Das Online-Verfahren wurde in enger Abstimmung mit neun weiteren Bundesländern unter der Federführung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat entwickelt und bereitgestellt. Rheinland-Pfalz hat sich diesem Projekt angeschlossen. Das Projekt ist Teil der Verwaltungsdigitalisierung, welche im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes in Kooperation zwischen Ländern und Bund vorangetrieben wird. In Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung die zuständige Behörde für Aufgaben nach dem Infektionsschutzgesetz. ps

Weitere Informationen:

Weitere Informationen gibt es unter www.ifsg-online.de

Autor:

Jessica Bader aus Mannheim

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