Corona RLP - neue Regeln in Rheinland-Pfalz
Verschärfung für Ungeimpfte

Ministerpräsidentin Malu Dreyer zu den neuen Regeln der Coronavirus-Beschränkungen in Rheinland-Pfalz | Foto: Staatskanzlei RLP/Dinges
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Corona RLP. Es wird neue, härtere Einschränkungen für Rheinland-Pfalz geben. Die neuen Corona-Regeln treffen vor allem Ungeimpfte und richten sich nach der Auslastung der Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz. 

Die Ministerpräsidenten-Konferenz hat sich am Donnerstagabend, 18. November, auf das weitere Vorgehen zur Bekämpfung der Coronapandemie geeinigt. Die Regeln sollen in Rheinland-Pfalz verschärft werden. Die neuen Corona-Regeln soll ab Mittwoch, 24. November, gelten. Das sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer am Donnerstag.
Der Bundesrat hat am Freitagvormittag die neuen Corona-Regeln beschlossen. DerBundesrat traf die Entscheidung über das umstrittene Infektionsschutzgesetz einstimmig. Nachfolgend sind die Neuerungen im Überblick:

3G –Regel am Arbeitsplatz

„Der Arbeitsplatz muss coronasicher sein. Daher bedarf es einer bundesweiten Vorgabe, dass nur genesene, geimpfte oder getestete Personen dort tätig sein dürfen (3G-Regelung). Die Einhaltung dieser 3G-Regelung soll vom Arbeitgeber täglich kontrolliert und dokumentiert werden. Die Arbeitgeber sollen weiterhin zudem mindestens zweimal pro Woche eine kostenlose Testmöglichkeit anbieten. Dort, wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, soll in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen die Arbeit vom häuslichen Arbeitsplatz (Homeoffice) ermöglicht werden“, so die Ministerpräsidentin.

3G –Regel in Bus und Bahn

Bei der Beförderung von Personen in Bussen, S- und U-Bahnen, in Zügen, im Fährverkehr und in Flugzeugen sei es gerade bei hohen Inzidenzen schwerer möglich, die Kontaktpersonen einer infizierten Person nachzuvollziehen. Daher soll im Öffentlichen Personennahverkehr und den Zügen des Regional- und Fernverkehrs zusätzlich zur geltenden Maskenpflicht die 3G-Regel eingeführt werden. Schülerverkehre sind davon ausgenommen. Sofern Fahrgäste nicht geimpft oder genesen sind, müssen sie bei der Nutzung eines Verkehrsmittels einen Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest mit sich führen. Bei Fahrtantritt darf die Testabnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Der Testnachweis ist auf Verlangen vorzuzeigen.

2G-Regel für Veranstaltungen, Gastronomie, Hotels und körpernahe Dienstleistungen

Bei nicht geimpften Personen verläuft die Corona-Erkrankung wesentlich häufiger schwer. Sie weisen ein deutlich höheres Ansteckungsrisiko für andere auf. Daher seien besondere Maßnahmen notwendig und gerechtfertigt, so die Ministerpräsidentin. „Wir werden daher auch in Rheinland-Pfalz ab einem Schwellenwert der Hospitalisierungsrate über 3 den Zugang zu Freizeitveranstaltungen und -einrichtungen, Kulturveranstaltungen und -einrichtungen, Sportveranstaltungen und –ausübungen, gastronomischen Einrichtungen und übrigen Veranstaltungen - in Innenräumen - sowie grundsätzlich zu körpernahen Dienstleistungen und Beherbergungen auf Geimpfte und Genesene (flächendeckende 2G-Regelung) beschränken, um die Infektionsdynamik zu brechen", so Dreyer.

Die Marke von 3 ist in Rheinland-Pfalz bereits überschritten. Am Donnerstag meldete das Landesuntersuchungsamt eine Hospitalisierungsinzidenz von 3,6. Somit gilt die 2G-Regel für Veranstaltungen, Gastronomie, Hotels und körpernahe Dienstleistungen mit Gültigkeit der neuen Corona-Verordnung.

Die Intensität der Umsetzung berücksichtigt das regionale Infektionsgeschehen. Wenn der Schwellenwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird, kann von diesen Regelungen wieder abgesehen werden. Die Einhaltung der Zugangsregelungen wird konsequent und noch intensiver als bisher kontrolliert“, so die Ministerpräsidentin.

2G plus ab Hospitalisierungsrate über 6

„Wenn der Schwellenwert der Hospitalisierungsrate 6 überschreitet, werden wir in Rheinland-Pfalz in weiten Bereichen auch bei geimpften und genesenen Personen ein negatives Testergebnis notwendig machen.“

Was ist 2G plus?

(2G plus) Länderöffnungsklausel ab Hospitalisierungsrate über 9
„Wir haben die Möglichkeit, ab einer Hospitalisierungsrate von 9 mit der Zustimmung des Parlamentes bei besonders hohem Infektionsgeschehen mit besonders hoher Belastung des öffentlichen Gesundheitssystems weitergehende landesrechtliche Schutzmaßnahmen zu treffen.“

Kostenlose Corona-Tests bis März

„Wir begrüßen, dass der Bund wieder die Bürgertests kostenlos anbietet“, so die Ministerpräsidentin. Die Teststationen sind online unter covid-19-support.lsjv.rlp.de

Strafverfolgung bei Fälschung von Impf- und Testzertifikaten

„Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass die Nachweise über eine erfolgte Impfung oder Genesung gültig und korrekt ausgestellt sind. Das heute vom Bundestag verabschiedete Gesetz sorgt dafür, dass diejenigen, die Impf- und Genesenenzertifikate fälschen oder gefälschte Nachweise nutzen, künftig rechtssicher bestraft werden können. Das gilt auch für diejenigen, die sich mit gefälschten Nachweisen ein elektronisches Impf- oder Genesenenzertifikat ausstellen lassen wollen. Strafbar ist es auch, eine falsche Testbescheinigung auszustellen. Das ist kein Kavaliersdelikt, daher werden in Rheinland-Pfalz gezielte Kontrolltage vornehmen“, so die Ministerpräsidentin.

Corona-Impfangebote ausweiten – Boostern forcieren

„Entscheidend bleiben Erst und Zweitimpfungen für bisher Ungeimpfte; aber auch den Auffrischungsimpfungen kommt eine immer wichtigere Rolle im Kampf gegen die Pandemie zu. Da der Bedarf für alle weiter stark ansteigen wird, haben wir in Rheinland-Pfalz das bestehende Impfangebot der Ärzteschaft, der mobilen Impfteams und der Impfbusse bereits um 21 Impfstellen in Krankenhäusern und acht Impfzentren erweitert. Alle Bürger und Bürgerinnen sollen eine Booster-Impfung anhand der Empfehlung der Ständigen Impfkommission erhalten können, wenn die Zweitimpfung mindestens fünf Monate zurückliegt“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Wir werden uns auch vorbereiten, dass Kinder zwischen 5 und 12 Jahren geimpft werden können, sobald die EMA dies genehmigt und der Bund den dazu notwendigen Impfstoff geliefert hat.“

Schutz von gefährdeten Gruppen - Regeln in Pflegeeinrichtungen

„Es gibt zunehmend wieder Infektionsfälle bei den vulnerablen Gruppen, insbesondere bei älteren pflegebedürftigen Menschen“, so die Ministerpräsidentin. Daher habe Rheinland-Pfalz bereits eine tägliche Testpflicht für nicht geimpftes Personal in Krankenhäusern eingeführt. Dies gelte auch für Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie in ähnlichen Einrichtungen.
„Daher ist es erforderlich, dass bundeseinheitlich alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie alle Besucher und Besucherinnen in diesen Einrichtungen eine negative Testbescheinigung vorweisen, die nicht älter als 24 Stunden ist. Auch geimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen regelmäßig ein negatives Testergebnis vorweisen. Diese Tests können auch als Eigentest durchgeführt werden. Ein möglichst lückenloses Monitoring-System soll dies kontrollieren und auch erfassen, wie viele Bewohnerinnen und Bewohner einer Einrichtung die „Booster“-Impfung erhalten haben.

Wir müssen besonders die vulnerablen Gruppen zusätzlich schützen. Die Länder halten es für erforderlich, dass einrichtungsbezogen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie in Alten- und Pflegeheimen und bei mobilen Pflegediensten bei Kontakt zu vulnerablen Personen verpflichtet werden, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Die Länder bitten den Bund, dies schnellstmöglich umzusetzen.“

Corona Rheinland-Pfalz: Vierte Welle brechen

„Fast genau vor einem Jahr mussten wir in Deutschland alle Freizeiteinrichtungen schließen, um Kontakte zu reduzieren. Es folgte der Lockdown auch im Einzelhandel und Schulschließungen für eine quälend lange Zeit. Das wollen wir im Winter 2021 abwenden. Zum Glück haben wir in diesem Winter einen Impfstoff. Die Mehrheit der Bevölkerung hat sich mit einer Impfung vor einem schweren Krankheitsverlauf geschützt und die Menschen schützen andere, weil sie sehr viel weniger ansteckend sind. Und trotzdem erleben wir wieder eine sehr hohe Infektionsdynamik. Die Belastungen in den Krankenhäusern und auf den Intensivstationen nehmen zu. Dort ringen vor allem Ungeimpfte mit dem Tod. Wir haben große Kraft in die Impfkampagne gesetzt, aber es gibt noch immer zu viele Menschen, die sich nicht impfen lassen wollen. Deswegen können wir nicht wieder einen Lockdown für die gesamte Gesellschaft verhängen. Wir halten aber einen Lockdown für Ungeimpfte für eine Schutzmaßnahme, um die vierte Welle zu brechen, ohne dass wir wieder Schulen, Kitas, Einzelhandel, Kultureinrichtungen, Betriebe oder Hotel und Gastronomie schließen müssen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Schalte der Länderchefs – und chefinnen mit der amtierenden Kanzlerin und dem amtierenden Vizekanzler.

Warum sind die Intensivstationen trotz Impfungen voll?

„Viele fragen sich, warum die Intensivstationen trotz Impfung wieder volllaufen. Die Gründe sind vielfältig: Ungeimpfte Patienten bleiben länger auf den Intensivstationen, wir haben Pflegepersonal durch die lange, kräftezehrende Coronapandemie in Krankenhäusern verloren. Und wir haben in Rheinland-Pfalz bislang nicht grundsätzlich dringende Operationen verschoben, um Platz für COVID19-Patienten und Patientinnen zu schaffen. Und das wollen wir auch weiterhin verhindern, denn es ist für Menschen mit einer Krebserkrankung oder einer Herzerkrankung eine große Belastung, wenn ersehnte und dringende Operationen nicht durchgeführt werden können“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer weiter.

Gemeinsames Vorgehen von Bund und Ländern

Ihr sei wichtig, dass Bund und Länder weiterhin geschlossen gegen die Pandemie kämpfen und sich auf ein gemeinsames Vorgehen verständigen und damit der Bevölkerung auch Orientierung geben. Das neue Infektionsschutzgesetz, das der Deutsche Bundestag heute verabschiedet hat, ermögliche es den Ländern, auch nach dem 24. November rechtssicher die Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die das jeweilige Geschehen notwendig macht.

Neue, verschärfte Corona-Regeln für Rheinland-Pfalz

„Wir haben einen Instrumentenkasten, der aktuell in bestimmten Bereichen weitergeht als die bislang angewandten Maßnahmen: Das sind 3-G am Arbeitsplatz, 3-G im öffentlichen Personennahverkehr und in den Zügen des Regional- und Fernverkehrs (außer Schülerbeförderung) und 2-G bei Freizeitveranstaltungen, Kultur, Hotel und Gastro und körpernahen Dienstleistungen. Für Kinder und Jugendliche sollen dabei besondere Regeln gelten. Wir weiten die Testpflicht aus, machen kostenfreie Bürgertests wieder möglich und forcieren das Boostern für alle ab 18 Jahre“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Ansturm auf Corona-Impfungen

„Wir sind den ganzen Sommer über und auch im Herbst mit unseren Impfbussen durchs Land gefahren, wir haben geworben und appelliert. Aber es kamen immer weniger Menschen zur Impfung. Aktuell erleben wir einen regelrechten Ansturm; weil sich jetzt sehr viele, deren Zweitimpfung länger als 6 Monate vorbei ist, boostern lassen wollen. Wir setzen alles daran, zusammen mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und den Krankenhäusern, den Betriebsärzten, und wir reaktivieren Impfzentren, um das Angebot wieder deutlich hochzufahren. Wir wollen so schnell wie möglich so viele Menschen wie möglich impfen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Deswegen blieben regelmäßige Tests auch bei Geimpften, AHA und Masken ein ganz wichtiger Schutz. „Wir haben in Rheinland-Pfalz bereits eine Verschärfung unserer Corona-Bekämpfungsverordnung vorbereitet und werden die Beschlüsse der MPK umsetzen“, so die Ministerpräsidentin. kim/ps

Hier geht es zu den Corona-Zahlen für Deutschland und alle Bundesländer:

Inzidenz und Impfquote in Deutschland

Ministerpräsidentin Malu Dreyer zu den neuen Regeln der Coronavirus-Beschränkungen in Rheinland-Pfalz | Foto: Staatskanzlei RLP/Dinges
Coronavirus Symbolfoto. | Foto: Surmeet Singh / Pixabay
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Kim Rileit aus Ludwigshafen

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