Coronavirus: Neue Maßnahmen in Rheinland-Pfalz
Mehr Maske und weniger Party

Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz | Foto: Staatskanzlei RLP/Elisa Biscotti
  • Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz
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Rheinland-Pfalz. Malu Dreyer, Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz, hat heute nach den gestrigen Beratungen mit den Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin in Berlin über die neue Hot-Spot-Strategie in Rheinland-Pfalz informiert. Der Bund betrachte das Infektionsgeschehen mit Sorge. Der Schwellenwert von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohnern an sieben Tagen wird nicht nur in Großstädten überschritten. "Wir Länder haben uns daher mit dem Bund ganz klar darauf verständigt: Mehr Maske und weniger Party! Die Maske und Abstand sind maximaler Schutz. Bei Partys und großen Familienfeiern fällt beides, deswegen sind sie aktuell die größten Infektionsherde“, erklärt die Minsterpräsidentin.  

Das Virus lebt davon von Mensch zu Mensch zu springen, daher appelliert Dreyer an die Bevölkerung auf Partys zu verzichten und die AHA-Regeln einzuhalten und je nach technischer Möglichkeit die Corona Warn-App zu installieren. Der Schwellenwert von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohnern in einer Woche ist die Alarmstufe, bei der das Gesundheitsamt gerade noch die Kontaktverfolgung aufrecht halten kann. Wenn die Menschen nicht mehr rechtzeitig erfahren, dass sie sich möglicherweise angesteckt haben und sich isolieren, können Infektionsketten nicht mehr unterbrochen und das Coronavirus nicht mehr ausgehungert werden. 

„Uns ist es im Frühjahr gelungen, das exponentielle Wachstum zu bremsen. Auch jetzt sehen wir wieder eine sehr große Dynamik beim Anstieg der Neuinfektionen. Keiner von uns will einen zweiten Lockdown. Deswegen müssen wir jetzt entschieden gegensteuern. Wir können das gemeinsam schaffen, auch ohne Lockdown, wenn alle mitmachen.“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. 

Beherbergungsverbot bleibt in Rheinland-Pfalz ausgesetzt

„Reisende die aus Risikogebieten außerhalb der Bundesrepublik einreisen, müssen wie bisher in eine 14-tägige Quarantäne. Die Verpflichtung zur Quarantäne kann durch einen negativen Corona-Test, der höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden ist, aufgehoben werden. Ein Beherbergungsverbot oder Quarantäne für innerdeutsche Risikogebiete bleibt in Rheinland-Pfalz ausgesetzt“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Zum 8. November soll die Verordnung des Bundes zur Einreise aus internationalen Risikogebieten an den rheinland-pfälzischen Regelungsrahmen anpassen. Bis dahin bleibt es beim bisherigen Testregime.

Gemeinsame Strategie im gesamten Bundesgebiet

Rheinland-Pfalz sieht sich mit seinem Corona Warn- und Aktionsplan bestätigt. Auch die Ministerpräsidentenkonferenz hat sich jetzt mit dem Bund darauf verständigt, dass Schutzmaßnahmen schon ab dem Schwellenwert von 35 Neuinfektionen ergriffen werden müssen. Das sieht der Corona Warn- und Aktionsplan in Rheinland-Pfalz bereits vor. Diesen hatte die Landesregierung bereits im September gemeinsam mit den Kommunen erarbeitet. https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-warn-und-aktionsplan-rlp/
„Wir haben bereits gestern mit den Kassenärztlichen Vereinigungen verabredet, ihn nun auf Basis der gestrigen Beschlüsse zu schärfen“, so die Ministerpräsidentin.

Änderungen im Corona Warn- und Aktionsplan:

Warnstufe (mehr als 20 Neuinfektionen auf 100.000 Menschen in einer Woche): Dringlichkeitsappelle an die Bevölkerung  

Gefahrenstufe (mehr als 35 Neuinfektionen auf 100.000 Menschen in einer Woche): Einrichtung einer Taskforce, erste Verschärfung der Schutzmaßnahmen. NEU: Maskenpflicht, wo Menschen dichter und länger zusammenkommen. Eine Teilnehmerbegrenzung bei privaten Feiern auf 25 Personen im öffentlichen Raum und eine dringende Empfehlung der Begrenzung auf 15 Personen im privaten Bereich, eine vorgezogene Sperrstunde in der Gastronomie, Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen sowie zusätzliche Auflagen und Kontrollen

Alarmstufe (mehr als 50 Neuinfektionen auf 100.000 Menschen in einer Woche): Dann werden, wie aktuell in Mainz und Bitburg-Prüm, passgenaue Schutzmaßnahmen erlassen. NEU:Private Feiern im öffentlichen Raum werden begrenzt
auf 10 Teilnehmer oder zwei Hausstände. Eine dringende Empfehlung der Begrenzung der Teilnehmer auf 10 Personen wird für private Feiern im privaten Bereich ausgesprochen. Einführung der Sperrstunde um 23 Uhr für Gastronomiebetriebe, Spielhallen und ähnliche Einrichtungen und Außenabgabeverbot von Alkohol

Zur Begrenzung der privaten Feiern sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer: „Leider haben die vergangenen Wochen gezeigt, dass gerade Feierlichkeiten im Familien- oder Freundeskreis mit zu vielen Menschen und ohne Schutzmaßnahmen die häufigste Infektionsursache sind. Wir bitten deshalb alle Bürger und Bürgerinnen erneut, gut zu überlegen, ob, wie und in welchem Umfang private Feierlichkeiten notwendig und mit Blick auf das Infektionsgeschehen vertretbar sind.“ Wir setzen bei Feiern in den eigenen vier Wänden auf die Vernunft der Menschen, wir sprechen aufgrund des erheblichen Eingriffs in die Unverletzlichkeit der Wohnung die Beschränkung der Teilnehmerzahl als dringende Empfehlung aus.“

Beschränkungen konsequent durchsetzen

„Wenige Menschen, die die Schutzmaßnahmen missachten, können viele Menschen gefährden“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Daher soll die Einhaltung und Durchsetzung der Schutzmaßnahmen in Rheinland-Pfalz konsequent kontrolliert werden. Die Ordnungsbehörden sollen die Gesundheitsämter bei der Überwachung von Quarantäneanordnungen unterstützen. Geprüft werde auch eine Unterstützung oder Entlastung durch die Bundespolizei.

Unterstützung bei Kontaktnachverfolgung

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder sind sich einig, dass Anstrengungen bei der Kontaktnachverfolgung zur Unterbrechung von Infektionsketten und der Kontrolle von infizierten Personen verstärkt werden müssen. Die Landesregierung ordnet deshalb 50 weitere Beamte zur Unterstützung des öffentlichen Gesundheitsdienstes ab. Zudem hilft die Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe bereits logistisch und personell.

Schutz gefährdeter Gruppen

Eine besondere Herausforderung stellt der Schutz vulnerabler Gruppen dar. Deshalb haben die zuständigen Stellen je nach den lokalen Gegebenheiten für die Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen besondere Schutzvorkehrungen ergriffen. Dabei wird stets berücksichtigt, dass die jeweiligen Regelungen nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürfen. Bei steigenden Infektionszahlen werden diese Maßnahmen entsprechend angepasst. Der Bund wird durch die neue Testverordnung sicherstellen, dass die Kosten der seit kurzem verfügbaren SARS-CoV2-Schnelltests für regelmäßige Testungen der Bewohner beziehungsweise Patienten, deren Besucher und das Personal übernommen werden. Die verfügbaren Schnelltests sollen prioritär für diesen Bereich eingesetzt werden, um auch bei steigenden Infektionszahlen einen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten und sichere Kontakte zu ermöglichen.

Hilfsmaßnahmen des Bundes für Unternehmen verlängern

„Wir stecken noch mitten in der Pandemie und auch für viele Wirtschaftsbereiche ist die Krise noch nicht vorbei, daher wird der Bund die Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern“, betonte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Impfstrategie

Angesichts der Fortschritte bei der Erforschung von Impfstoffen bestehe die Hoffnung, dass im kommenden Jahr Impfstoffe verfügbar sind. Das kann ein entscheidender Schritt sein, um wieder zur Normalität zurückkehren zu können. „Bund und Landesregierung haben dafür erhebliche Mittel bereitgestellt. Eine nationale Impfstrategie wird sicherstellen, dass es kein Windhundrennen um einen Impfstoff oder eine Impfung geben wird“, so die Ministerpräsidentin.

Am Donnerstag, 22. Oktober, wurden private Feiern auf 25 Teilnehmer begrenzt:

Begrenzung von privaten Feiern
Autor:

Laura Braunbach aus Neustadt/Weinstraße

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