Vaterschaftsurlaub: Der Sonderurlaub für Väter - ab 2024

Vaterschaftsurlaub: Beim Start in die neue Lebensphase mit Kind sollen beide Elternteile mehr gemeinsame Zeit mit ihrem Neugeborenen verbringen können. Ein Antrag muss dafür nicht gestellt werden - im Gegensatz zum Elterngeld.  | Foto: Thorsten Kornmann
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Start in die Elternzeit: Väter sollen ab 2024 das Recht bekommen, Vaterschaftsurlaub als bezahlen Sonderurlaub mit ihrem Kind zu nehmen.

Vaterschaftsurlaub: Ein Wunsch vieler werdender Väter dürfte in diesem Jahr in Erfüllung gehen. Pläne im Bundes-Familienministerium sehen vor, dass 2024 ein Gesetz verabschiedet wird, nachdem Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern an den ersten zehn Arbeitstagen nach der Geburt ihres Kindes deren Gehalt weiterbezahlen, ohne dass sie dafür arbeiten. Mit diesem bezahlten Sonderurlaub sollen beide Elternteile mit ihrem Neugeborenen in diese Phase starten. Doch wann genau soll die bezahlte Freistellung für Arbeitnehmende kommen?

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Vaterschaftsurlaub ab 2024: Sonderurlaub für Väter

Der Vaterschaftsurlaub ist in der Europäischen Union bereits seit 2022 klar geregelt. Mit der EU-weiten Richtlinie soll gesetzlich die verbindliche Regelung geschaffen werden, ihren Beruf und ihr Familienleben miteinander zu vereinbaren. Beides soll möglich sein, ohne im Beruflichen oder im Privaten Abstriche in Kauf nehmen zu müssen.

Schon seit 1952 gibt es das Gesetz zum Mutterschutz, das werdende Mütter besonders schützt. Das Elterngeld wurde 2007 eingeführt.

Von der Einführung der jetzt bevorstehenden Freistellung sollen Väter ebenso profitieren wie andere zweite Erziehende. Sie alle sollen vom Arbeitgeber weiterbezahlt werden.

Weiterer Sonderurlaub für Väter: Vaterschaftsurlaub ergänzt Elternzeit

Die Bundesregierung hat den Vaterschaftsurlaub ab dem Jahr 2024 in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen. Geplant ist demnach, dass Väter nach der Geburt ihres Kindes bezahlten Vaterschaftsurlaub nehmen können. Jeder Arbeitgeber gewährt diese Auszeit grundsätzlich für die Dauer von zehn Tagen. Väter müssen ihn nicht beantragen. Anders ist das bei der Elternzeit: Hierfür müssen Anträge gestellt werden und entsprechend muss man auch das Elterngeld beantragen.

Wann genau die neue Familienstartzeit mit dem Vaterschaftsurlaub für Arbeitnehmende gesetzlich verankert wird, steht bisher nicht fest. Damit bleibt der neue Starttermin der neuen Regelung weiter unklar.

Geburt des Kindes: Mit Vaterschaftsurlaub in die Elternzeit starten

Das voraussichtliche Gesetz passt sehr gut ins Familienbild vieler Väter. Sie wünschen sich mit den Müttern ihrer Kinder eine partnerschaftliche Aufteilung in der Familie. Gleichzeitig möchten sie sich wie gewohnt als Mitarbeitende ihrer Unternehmen in ihren Betrieben einbringen. Das ist auch ein Ergebnis des Väterreports, der online beim Bundes-Familienministerium zu finden ist.

Der Report basiert auf amtlichen Statistiken, wissenschaftlichen Studie und repräsentativen Befragungen in der Bevölkerung. Beschrieben werden die Lebenslagen, Werte und Einstellungen.

Autor:

Thorsten Kornmann aus Karlsruhe

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